Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Markus Voß, Asbacher Weg 18, 98574 Schmalkalden (nachfolgend „KI4Ehrenamt") und Vereinen, sonstigen ehrenamtlichen Organisationen sowie natürlichen Personen, die die Plattform ki4ehrenamt.de nutzen (nachfolgend „Kunde").
(2) KI4Ehrenamt richtet sich an Vereine, sonstige ehrenamtliche Organisationen sowie an natürliche Personen, die im Rahmen ihres Ehrenamts privat handeln. Unabhängig davon, ob im Einzelfall Verbraucher- oder Unternehmereigenschaft vorliegt, gewährt KI4Ehrenamt jedem Kunden das gleiche 14-tägige Widerrufsrecht — Einzelheiten in der Widerrufsbelehrung inklusive Muster-Widerrufsformular.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand — Werkzeug, kein Dienstleister
(1) KI4Ehrenamt stellt dem Kunden ein Software-Werkzeug zur Verfügung, das die Online-Sichtbarkeit des Vereins unterstützt, pflegt und teilweise automatisiert (Google-Profil-Pflege, Social-Media-Vorlagen, Content-Vorschläge, Förder-Radar u. a., je nach gebuchter Stufe gemäß der Leistungsbeschreibung auf ki4ehrenamt.de/preise).
(2) KI4Ehrenamt ist kein Dienstleister, der die Aufgaben des Vereins übernimmt. Der Verein bleibt in jedem Fall der Handelnde: Alle von der Software vorbereiteten Inhalte (Texte, Posts, Anträge, Profile) werden dem Kunden zur Freigabe vorgelegt und erst nach dessen aktiver Bestätigung veröffentlicht bzw. versendet. KI4Ehrenamt trifft keine rechtsverbindlichen Erklärungen im Namen des Vereins.
(3) Der konkrete Funktionsumfang je Stufe (Basic/Sichtbar/Wachsen) ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf ki4ehrenamt.de/preise.
§ 3 Keine Erfolgs- oder Wachstumsgarantie
(1) KI4Ehrenamt schuldet eine Prozess- und Leistungsgarantie (ordnungsgemäße Bereitstellung der gebuchten Funktionen), keine bestimmte Mitgliederzahl, keinen bestimmten Sichtbarkeitswert und keinen bestimmten geschäftlichen Erfolg.
(2) Etwaige Hochrechnungen, Chance-Werte oder Prognosen (z. B. im Wachstums-Rechner) sind statistische Näherungswerte auf Basis historischer Daten, keine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses für den einzelnen Verein.
§ 4 Testphase / Testverein- und Testverband-Programm
(1) Ausgewählte Vereine und Verbände können im Rahmen des zeitlich befristeten Testprogramms Zugang zum vollen Funktionsumfang der jeweiligen Sparte (Vereine: bis einschließlich Wachsen; Verbände: Verbandsbüro) für die Dauer von drei Monaten ab persönlicher Zusage erhalten: die ersten zwei Monate unentgeltlich, der dritte Monat zu einem symbolischen Beitrag von 1 € — einschließlich der regulären Zahlungsabwicklung, die damit zugleich erprobt wird. Die Aufnahme erfolgt durch persönliche Zusage von KI4Ehrenamt; es besteht kein Anspruch auf Aufnahme.
(2) Start- und Enddatum werden bei Zusage schriftlich mitgeteilt (E-Mail/Vereinsbüro). Nach Ablauf der drei Monate entscheidet der Kunde: Fortsetzung zum regulären Preis der gewünschten Stufe oder Beendigung der Nutzung. Eine stillschweigende kostenpflichtige Verlängerung findet nicht statt — der Kunde muss aktiv zustimmen (Opt-in), bevor eine Zahlungspflicht entsteht.
(3) Als Gegenleistung für die vergünstigte Testphase verpflichtet sich der Kunde zur Reziprozität: Freigabe aggregierter (nicht personenbezogener) Wirkungsdaten, kurze Feedback-Gespräche in angemessenem Abstand, Erlaubnis zur Nennung als Referenz.
(4) Fällt eine Kündigung zeitlich in die Nähe des ohnehin anstehenden Jahreswechsels, bittet KI4Ehrenamt den Kunden, die turnusmäßig ohnehin anfallende Bestandsmeldung (aggregierte Mitgliederzahlen, keine personenbezogenen Mitgliederdaten) noch mitzuteilen — als freiwilligen Beitrag zum gemeinsamen Datenschwungrad. Ein Anspruch hierauf besteht nicht; die Wirksamkeit der Kündigung bleibt hiervon in jedem Fall unberührt.
§ 4a Testphase bei Neuregistrierung eines Vereins
(1) Wer ab dem 11.10.2026 einen Verein auf ki4ehrenamt.de registriert, schließt einen unbefristeten Vertrag über den Vereinsschreibtisch. Er beginnt mit einer Testphase von drei Monaten ab Freischaltung des Vereins, in der der Kunde den bei der Registrierung gewählten Tarif (Vereinsschreibtisch, Sichtbar oder Wachsen) nutzt. Der Vertrag kommt nach § 5 Abs. 2a zustande; KI4Ehrenamt teilt den Tag der Freischaltung und das Ende der Testphase per E-Mail mit.
(2) Die ersten zwei Monate der Testphase sind unentgeltlich. Der dritte Monat gehört zum ersten Jahr des Vereinsschreibtischs (Abs. 3) und ist mit dessen Betrag bezahlt. Endet der Vertrag mit dem dritten Monat oder bucht der Kunde Sichtbar oder Wachsen (Abs. 3), zahlt er für den dritten Monat 1 €; KI4Ehrenamt stellt ihn am Ende des dritten Monats in Rechnung.
(3) Nach der Testphase läuft der Vertrag im Vereinsschreibtisch weiter. Der Vereinsschreibtisch kostet derzeit 12 € im Jahr (entspricht 1 € im Monat, § 7 Abs. 1) und wird stets jährlich abgerechnet; eine monatliche Zahlung gibt es für ihn nicht. Das erste Jahr umfasst den dritten bis vierzehnten Monat; KI4Ehrenamt stellt es am Ende des dritten Monats in Rechnung. Jedes weitere Jahr stellt KI4Ehrenamt zu seinem Beginn im Voraus in Rechnung. Sichtbar oder Wachsen laufen nur weiter, wenn der Kunde sie ausdrücklich bucht (§ 5 Abs. 2); ohne diese Buchung entsteht dafür keine Zahlungspflicht. Bucht der Kunde sie während der Testphase, gilt die Buchung ab dem vierten Monat; die erste Zahlung wird erst danach fällig. Solange Sichtbar oder Wachsen gebucht ist, ist der Grundpreis des Vereinsschreibtischs darin enthalten; endet die Buchung, beginnt am Tag danach ein weiteres Jahr im Vereinsschreibtisch. Bleibt eine Zahlung nach Abs. 2 oder 3 aus, gilt § 6 Abs. 2a.
(3a) Das erste Jahr nach Abs. 3 ist fest: Ab Beginn des vierten Monats kann der Kunde nur zum Ende des vierzehnten Monats ordentlich kündigen; die Kündigung dazu ist jederzeit möglich. Jedes weitere Jahr kann der Kunde jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen; KI4Ehrenamt erstattet dann für jeden vollen Monat des bezahlten Jahres nach dem Vertragsende 1 € binnen 14 Tagen. Ist der Jahresbetrag noch nicht bezahlt, schuldet der Kunde nur 1 € je Monat bis zum Vertragsende. Ein Wechsel nach § 6 Abs. 1a ist auch im ersten Jahr jederzeit möglich.
(4) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen, auch während der Testphase; im ersten Jahr nach Abs. 3 gilt Abs. 3a. Endet der Vertrag mit dem ersten oder zweiten Monat, entsteht keine Zahlungspflicht; endet er mit dem dritten Monat, zahlt der Kunde 1 € (Abs. 2). Kündigt der Kunde den Vereinsschreibtisch, endet die Zahlungspflicht zum Kündigungstermin; der Verein bleibt danach in der kostenlosen Nutzung (§ 5a Abs. 5). Gekündigt wird über die Kündigungsschaltfläche (§ 6 Abs. 4) oder per E-Mail.
(5) Beim Übergang in den Vereinsschreibtisch bleibt alles erhalten, was der Kunde angelegt hat; Funktionen, die nur zu Sichtbar oder Wachsen gehören, ruhen bis zu einer Buchung nach Abs. 3. Endet der Vertrag, bleibt der Verein in der kostenlosen Nutzung hinterlegt (§ 5a Abs. 5). Löscht der Kunde das Konto seines Vereins, gilt Ziffer 11 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung (Export auf Wunsch, Löschung spätestens 90 Tage nach der Löschung des Kontos).
(6) Spätestens 14 Tage vor Ende der Testphase erinnert KI4Ehrenamt per E-Mail an das Ende der Testphase, an das erste Jahr im Vereinsschreibtisch (Zeitraum, 12 €, Rechnung am Ende des dritten Monats, fest bis zum Ende des vierzehnten Monats), an die Kündigung bis zum Ende des dritten Monats, an den Weg zur Buchung des getesteten Tarifs und an den Weg zur Kündigung.
(7) Die Testphase wird je Verein einmal gewährt.
(8) Für Testvereine und Testverbände gilt § 4, nicht § 4a. Für Vereine, die vor dem 11.10.2026 registriert wurden, gilt § 4a nicht; bei ihnen entsteht eine Zahlungspflicht weiter nur durch ausdrückliche Buchung (§ 6 Abs. 2 S. 3).
§ 4b Gründungsjahr für neu gegründete Vereine
(1) Gründet der Kunde seinen Verein mit der Gründungs-Begleitung auf ki4ehrenamt.de (Gründungsplan mit Mira) und registriert er ihn aus dem Gründungsplan heraus nach § 4a („Gründungsverein“), gelten für den Verein Abs. 3 bis 5. In der Bestätigung nach § 5 Abs. 2a nennt KI4Ehrenamt den Tag, an dem das Gründungsjahr endet.
(2) Einem Verein, der im laufenden Jahr ohne die Gründungs-Begleitung gegründet wurde, kann KI4Ehrenamt das Gründungsjahr auf Anfrage im Einzelfall gewähren, wenn der Kunde das Datum der Gründungsversammlung mit dem Gründungsprotokoll oder dem Registerauszug nachweist; ein Anspruch besteht nicht. KI4Ehrenamt bestätigt die Gewährung und den Zeitraum des Gründungsjahres in Textform; im Übrigen gilt der Verein dann als Gründungsverein.
(3) Als Gegenleistung für das Gründungsjahr gibt der Kunde KI4Ehrenamt während des Gründungsjahres Rückmeldung zur Gründungs-Begleitung und zur Arbeit mit ki4ehrenamt.de, in kurzen Feedback-Gesprächen oder schriftlich in angemessenem Abstand. Testverein oder Testverband nach § 4 wird der Gründungsverein dadurch nicht.
(4) Das Gründungsjahr umfasst die zwölf Monate nach der Testphase (vierter bis fünfzehnter Monat), bei einer Gewährung nach Abs. 2 den dort bestätigten Zeitraum. Für die Testphase gilt § 4a Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe, dass der Kunde für den dritten Monat in jedem Fall 1 € zahlt, den KI4Ehrenamt am Ende des dritten Monats in Rechnung stellt. Im Gründungsjahr kostet der Vereinsschreibtisch 0 €; das Gründungsjahr ist das erste Jahr nach § 4a Abs. 3a, ab seinem Beginn kann der Kunde also nur zu seinem Ende ordentlich kündigen, die Kündigung dazu ist jederzeit möglich. Nach dem Ende des Gründungsjahres läuft der Vereinsschreibtisch in weiteren Jahren nach § 4a Abs. 3 und 3a, derzeit für 12 € im Jahr (entspricht 1 € im Monat); die erste Jahresrechnung stellt KI4Ehrenamt zu Beginn des ersten Monats nach dem Gründungsjahr im Voraus. Bucht der Kunde im Gründungsjahr Sichtbar oder Wachsen, wird für den Vereinsschreibtisch nichts angerechnet (§ 6 Abs. 1a Satz 3 und 4 gelten nicht); endet die Buchung vor dem Ende des Gründungsjahres, kostet der Vereinsschreibtisch bis dahin weiter 0 €, und das weitere Jahr beginnt erst nach dem Gründungsjahr.
(5) Bucht der Kunde Sichtbar oder Wachsen (§ 4a Abs. 3, § 5 Abs. 2), kostet der Tarif im Gründungsjahr die Hälfte des regulären Preises: Sichtbar 13,50 € statt 27 €, Wachsen 24,50 € statt 49 € im Monat. Nach dem Ende des Gründungsjahres gilt ohne weitere Erklärung der reguläre Preis nach § 7 Abs. 1, derzeit 27 € bzw. 49 € im Monat; KI4Ehrenamt nennt bei der Buchung den Tag, ab dem er gilt. Fällt das Ende des Gründungsjahres in einen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr), berechnet KI4Ehrenamt die Zeit bis dahin zum halben und die Zeit danach zum regulären Preis, anteilig nach Tagen.
(6) Lagen die Voraussetzungen nach Abs. 1 oder 2 nicht vor, gelten von Anfang an die Preise nach § 4a und § 7; den Unterschied für die zurückliegende Zeit stellt KI4Ehrenamt nachträglich in Rechnung.
(7) Das Gründungsjahr wird je Verein einmal gewährt; für Testvereine und Testverbände (§ 4) gilt § 4b nicht. Die Preise des Gründungsjahres sind kein Gründungspreis nach § 7a; dort gesichert sind die regulären Preise nach Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2. In der Erinnerung nach § 4a Abs. 6 nennt KI4Ehrenamt statt der Angaben zum ersten Jahr die zum Gründungsjahr (Zeitraum, 0 €, fest bis zu seinem Ende, danach derzeit 12 € im Jahr mit Rechnung zu Beginn des ersten Monats danach). Soweit § 4b abweicht, geht er § 4a, § 6 und § 7 vor.
§ 5 Vertragsschluss, Widerrufsrecht
(1) Die Darstellung der Leistungen auf ki4ehrenamt.de stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde eine Stufe bucht (im Vereinsbüro bzw. gegenüber KI4Ehrenamt) und KI4Ehrenamt die Buchung in Textform (E-Mail oder im Vereinsbüro) bestätigt.
(2a) Registriert der Kunde einen Verein (§ 4a), gibt er mit dem Klick auf „Verein zahlungspflichtig registrieren“ sein Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Vereins zustande, die KI4Ehrenamt in Textform bestätigt.
(3) Dem Kunden steht ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu — siehe Widerrufsbelehrung inklusive Muster-Widerrufsformular. Wünscht der Kunde ausdrücklich den sofortigen Zugang vor Ablauf der Widerrufsfrist, gelten die dortigen Sonderregeln zu Wertersatz bzw. vorzeitigem Erlöschen des Widerrufsrechts.
§ 5a Kostenlose Nutzung, Verfügbarkeit, Missbrauch
(1) Auch die Registrierung für den Vereinsschreibtisch sowie die Teilnahme an der Testphase begründen ein Nutzungsverhältnis, für das diese AGB gelten. Der Kunde hat die Plattform auch in diesen Fällen sorgfältig und nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen.
(2) KI4Ehrenamt stellt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters bereit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen und Ausfälle können zu vorübergehender Nichtverfügbarkeit führen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Betriebszeit (Uptime) oder auf Schadensersatz bzw. (anteilige) Rückzahlung wegen vorübergehender Nichtverfügbarkeit besteht nicht; zwingende gesetzliche Gewährleistungs- und Haftungsrechte (§ 9) bleiben unberührt.
(3) Bereits gezahlte Beiträge werden bei einer vom Kunden veranlassten Kündigung oder Beendigung nicht anteilig zurückerstattet, soweit nicht ein Widerrufsrecht (§ 5), § 4a Abs. 3a, § 6 Abs. 1a oder zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
(4) Bei missbräuchlicher Nutzung — insbesondere rechtswidrigen Inhalten, unbefugtem Zugriff, unverhältnismäßiger Systemlast, Umgehung von Sicherheits- oder Nutzungsgrenzen oder unrichtigen Angaben bei der Verifizierung — darf KI4Ehrenamt den Zugang vorübergehend sperren und das Nutzungsverhältnis bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen außerordentlich beenden.
(5) Kostenlose Nutzung heißt: Der Verein bleibt mit allem, was angelegt ist, hinterlegt und wird als nicht aktiv (ausgegraut) angezeigt; gelöscht wird nichts. Auf den Vereinsschreibtisch und die Funktionen der Tarife besteht kein Zugriff, bis der Kunde wieder bucht. Export und Löschung der Daten seines Vereins bleiben möglich. Die privaten Mitgliederprofile bleiben kostenlos (§ 7a Abs. 5). In die kostenlose Nutzung führen die Kündigung des Vereinsschreibtischs (§ 4a Abs. 4) und eine ausgebliebene Zahlung (§ 6 Abs. 2a). Das Nutzungsverhältnis endet erst, wenn der Kunde das Konto seines Vereins löscht oder KI4Ehrenamt es nach Abs. 4 beendet.
§ 6 Laufzeit, Kündigung
(1) Die kostenpflichtigen Tarife können monatlich (monatlich kündbar) oder als Jahreszahlung gebucht werden. Den Vereinsschreibtisch gibt es nur als Jahreszahlung; bei einem Vertrag nach § 4a gelten für ihn § 4a Abs. 3 und 3a. Bei Jahreszahlung wird der volle Jahresbetrag (12 × Monatspreis, ohne Rabatt) im Voraus fällig; der Tarif ist für 12 Monate freigeschaltet und schließt Funktions-Updates der bei Vertragsbeginn im Tarif enthaltenen Funktionalitäten ohne Aufpreis ein. Neue, eigenständige Module sind nicht Bestandteil des Tarifs und können gesondert dazugebucht werden.
(1a) Hat der Kunde den Vereinsschreibtisch für ein Jahr bezahlt, kann er jederzeit auf Sichtbar oder Wachsen wechseln. Der Wechsel gilt ab dem Tag der Buchung (§ 5 Abs. 2); das Jahr des Vereinsschreibtischs endet an diesem Tag. Für jeden Monat dieses Jahres, der am Tag des Wechsels noch nicht beendet ist, rechnet KI4Ehrenamt 1 € auf die erste Rechnung des neuen Tarifs an; der angebrochene Monat zählt mit. Ist der Jahresbetrag noch nicht bezahlt, schuldet der Kunde für den Vereinsschreibtisch nur 1 € je Monat, der vor dem Wechsel beendet ist. Widerruft der Kunde die Buchung (§ 5 Abs. 3), läuft das Jahr des Vereinsschreibtischs weiter, als hätte er nicht gewechselt.
(2) Monatlich zahlende Kunden können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen; für den Vereinsschreibtisch nach einer Registrierung gemäß § 4a gelten § 4a Abs. 3a und 4. Eine Jahreszahlung verlängert sich nicht automatisch; nach Ablauf der 12 Monate läuft der Zugang im Vereinsschreibtisch weiter, ohne dass eine Zahlungspflicht entsteht; bei einer Registrierung nach § 4a läuft der Vereinsschreibtisch stattdessen nach § 4a Abs. 3 und 3a weiter (weiteres Jahr, jederzeit zum Monatsende kündbar). Den Grundpreis des Vereinsschreibtischs (derzeit 12 € im Jahr, ki4ehrenamt.de/preise) oder einen anderen Tarif schuldet der Kunde ab einer ausdrücklichen Buchung; nach einer Registrierung gemäß § 4a schuldet er ohne gesonderte Buchung die Beträge nach § 4a Abs. 2 und 3.
(2a) Bleibt eine Zahlung aus, erinnert KI4Ehrenamt den Kunden einmal per E-Mail. Geht die Zahlung nicht binnen 14 Tagen ein, fällt der Kunde mit seinem Verein auf die kostenlose Nutzung zurück (§ 5a Abs. 5); eine Buchung endet damit. Die 14 Tage beginnen bei der ersten Zahlung einer Buchung außerhalb der Testphase (§ 4a) mit der Buchung, sonst mit der Fälligkeit. Für den nicht bezahlten Zeitraum entsteht keine Zahlungspflicht.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Dem Kunden steht eine jederzeit erreichbare, gut sichtbare Kündigungsschaltfläche „Verträge hier kündigen“ zur Verfügung (§ 312k BGB).
§ 7 Preise, Zahlung, Kleinunternehmer-Hinweis
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung, bei einem Vertrag nach § 4a die zum Zeitpunkt der Registrierung auf ki4ehrenamt.de/preise ausgewiesenen Preise je Abrechnungszeitraum (Monat bzw. Jahr). Der Vereinsschreibtisch wird stets für ein Jahr abgerechnet.
(2) Markus Voß ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Die ausgewiesenen Preise sind der vollständige Rechnungsendpreis: Es fällt keine Umsatzsteuer an und keine wird gesondert ausgewiesen — der genannte Betrag ist zugleich der zu zahlende Betrag.
(3) Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, zieht KI4Ehrenamt fällige Beträge über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. per SEPA-Basislastschrift ein. Ohne Mandat zahlt der Kunde auf die Rechnung; die Rechnungs-E-Mail enthält dafür einen Zahlungslink (Überweisung oder Karte).
(3a) KI4Ehrenamt kündigt jeden Einzug spätestens fünf Kalendertage vorher per E-Mail an, in der Regel mit der Rechnung. Die Ankündigung nennt Betrag, Einzugstag, Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer. Bei gleichbleibenden monatlichen Beträgen genügt eine einmalige Ankündigung bei der Buchung mit diesen Angaben und allen künftigen Einzugsterminen. Der Kunde sorgt zum Einzugstag für Deckung.
(3b) Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgebucht, teilt KI4Ehrenamt dies dem Kunden per E-Mail mit einem Zahlungslink mit. Diese Mitteilung ist die Erinnerung nach § 6 Abs. 2a; die Frist von 14 Tagen beginnt abweichend von § 6 Abs. 2a Satz 3 mit ihrem Zugang. Hat der Kunde die Rückbuchung zu vertreten, etwa wegen fehlender Deckung oder einer falschen oder erloschenen Kontoverbindung, ersetzt er die Gebühren, die Bank und Zahlungsdienstleister dafür tatsächlich berechnen.
§ 7a Gründungspreis-Garantie
(1) Kunden, die während der Gründungsphase von KI4Ehrenamt einen Zugang buchen bzw. nutzen („Gründungsmitglieder"), sichern sich dauerhaft die zu diesem Zeitpunkt geltenden Konditionen ihrer Stufe: (a) die privaten Mitgliederprofile bleiben dauerhaft kostenlos („0-€-Garantie"); den Vereinsschreibtisch (Vereinsverwaltung) sichern sie sich zum bei Registrierung ausgewiesenen Gründungspreis — der Einstieg ist kostenlos, nach der Gründungs-/Testphase gilt der auf ki4ehrenamt.de/preise ausgewiesene Grundpreis; (b) für die kostenpflichtigen Tarife Sichtbar und Wachsen den zum Zeitpunkt der Buchung auf ki4ehrenamt.de/preise ausgewiesenen Preis („Gründungspreis"); (c) für das Verbandsbüro die im individuellen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Konditionen. Dies gilt, auch wenn KI4Ehrenamt die Konditionen für später hinzukommende neue Nutzer erhöht, einschränkt oder kostenpflichtig macht. Die Gründungsphase dauert an, solange auf ki4ehrenamt.de/preise kein Ende ausgewiesen ist.
(2) Die Garantie gilt für die Dauer des ununterbrochenen Nutzungs- bzw. Vertragsverhältnisses in der jeweiligen Stufe. Sie endet, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf, sobald (a) der Kunde kündigt, sein Konto löscht oder das Verhältnis aus anderem Grund endet — eine spätere Neuregistrierung oder Neubuchung (auch derselben Stufe) erfolgt zu den dann gültigen regulären Konditionen; (b) der Kunde in eine andere Stufe wechselt — für die neue Stufe gelten die zum Zeitpunkt des Wechsels regulären Konditionen; die 0-€-Garantie für die privaten Mitgliederprofile bleibt unberührt, solange das Konto fortbesteht; (c) der Kunde bei Zahlungsausfall auf die kostenlose Nutzung zurückfällt (§ 6 Abs. 2a) — eine erneute Buchung erfolgt zu den dann gültigen regulären Konditionen; die 0-€-Garantie der privaten Mitgliederprofile bleibt unberührt.
(3) Die Garantie ist untrennbar an den registrierten bzw. buchenden Verein als konkreten Vertragspartner (§ 1) gebunden und nicht übertragbar. Sie geht insbesondere nicht auf einen abgespaltenen, neu gegründeten, ausgegliederten oder sonstigen Nachfolge- oder Nachbildungsverein über. Endet der Verein (z. B. durch Auflösung oder Insolvenz), endet die Garantie ersatzlos; ein neuer oder anderer Verein erhält Zugang ausschließlich zu den dann gültigen regulären Konditionen.
(4) Unberührt bleiben Anpassungen, die zur Umsetzung zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind (insbesondere der Wegfall der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und die dadurch bedingte gesonderte Umsatzsteuer-Ausweisung), sowie Anpassungen nach § 10a Abs. 1–3, soweit diese die gesicherten Konditionen selbst nicht verschlechtern.
(5) Die 0-€-Garantie bezieht sich auf die privaten Mitgliederprofile, die dauerhaft kostenlos bleiben. Führt KI4Ehrenamt später neue Funktionen ein, die grundsätzlich nur in kostenpflichtigen Tarifen enthalten sind, berührt dies die 0-€-Garantie nicht — die privaten Mitgliederprofile werden dadurch nicht kostenpflichtig.
(6) Stellt KI4Ehrenamt eine Stufe vollständig ein, ohne sie durch eine gleichwertige Nachfolgestufe zu ersetzen, endet die jeweilige Garantie mit Wirksamwerden der Einstellung; § 10a (Sonderkündigungsrecht) bleibt anwendbar.
(7) Diese Garantie hat gegenüber § 10a Vorrang, soweit sie die gesicherten Konditionen betrifft: Eine allgemeine AGB-Änderung nach § 10a kann die gesicherten Konditionen eines bestehenden Gründungsmitglieds nicht verschlechtern. § 10a Abs. 4 gilt ergänzend.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Informationen (Vereinsname, Angebote, Bilder, Texte) wahrheitsgemäß und aktuell sind.
(2) Der Kunde ist für die inhaltliche Freigabe aller durch KI4Ehrenamt vorbereiteten, von der KI unterstützten Inhalte verantwortlich, bevor sie veröffentlicht werden (siehe § 2 Abs. 2).
(3) Bei Nutzung des Förder-Moduls gilt zusätzlich: KI4Ehrenamt bereitet Förderanträge ausschließlich auf Basis der vom Kunden bereitgestellten, echten Daten auf. Unterschrift und Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben verbleiben beim Kunden.
§ 9 Haftung
(1) KI4Ehrenamt haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Für die Richtigkeit automatisiert erstellter Inhalte (KI-Vorschläge) haftet KI4Ehrenamt nicht, soweit der Kunde diese vor Veröffentlichung freigegeben hat (§ 2 Abs. 2).
§ 10 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung unter ki4ehrenamt.de/datenschutz.
§ 10a Änderungen dieser AGB
(1) Wollen wir diese AGB ändern, schicken wir dem Kunden die neue Fassung per E-Mail an die Adresse seines Kontos. Darin zeigen wir die geänderten Stellen im Wortlaut, bisher und neu, und nennen den Tag, ab dem die neue Fassung gelten soll. Dieser Tag liegt mindestens sechs Wochen nach dem Versand.
(2) Die neue Fassung gilt für den Kunden nur, wenn er ihr ausdrücklich zustimmt, etwa mit einer Antwort auf diese E-Mail. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Kunde bis zu dem genannten Tag zu, gilt die neue Fassung ab diesem Tag, sonst ab dem Eingang seiner Zustimmung.
(3) Stimmt der Kunde nicht zu, gelten für ihn die bisherigen AGB weiter.
(4) Einen laufenden Bezahltarif kann der Kunde außerdem zu dem genannten Tag per E-Mail kündigen, ohne Angabe von Gründen. Stellen wir eine Stufe ein (§ 7a Abs. 6), kann er zum Tag der Einstellung kündigen. Für bereits bezahlte Zeit nach dem Kündigungstag erstatten wir abweichend von § 5a Abs. 3 den Anteil.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Schmalkalden. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 11.10.2026. Diese AGB gelten in Verbindung mit der Widerrufsbelehrung und der Datenschutzerklärung. Kein Ersatz für Rechtsberatung.