Nutzungsregeln
Kurz gesagt: Wir sind ein Werkzeug fürs Ehrenamt — kein öffentlicher Spielplatz. Diese Regeln schützen eure Vereinsdaten, die Kinder und Jugendlichen in euren Vereinen und ein System, in dem viel Arbeit steckt.
§ 1 Worum es hier geht
KI4Ehrenamt ist ein Werkzeug für das Ehrenamt: Vereine, Verbände und ehrenamtlich Engagierte verwalten hier ihre Organisation, machen ihre Arbeit sichtbar und finden Fördermittel. Wer ein Konto anlegt — als Verein, als Verband oder als einzelnes Mitglied —, schließt mit uns ein Nutzungsverhältnis und erkennt diese Regeln an. Sie gelten zusätzlich zu unseren AGB und der Datenschutzerklärung.
Diese Regeln sind kurz gehalten und in ganzen Sätzen geschrieben. Sie sollen nicht abschrecken, sondern schützen: eure Vereinsdaten, die Kinder und Jugendlichen in euren Vereinen — und ein System, in dem sehr viel Arbeit steckt.
§ 2 Wer hier mitmachen darf
Die Plattform steht offen für eingetragene und nicht eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen, Initiativen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und für Privatpersonen, die sich ehrenamtlich engagieren oder einen Verein gründen wollen.
*Nicht zulässig ist die Nutzung für:*
- Angebote mit sexuellem oder erotischem Bezug (etwa Swinger- oder Sexklubs, Erotikveranstaltungen,
Escort- oder ähnliche Dienste) — unabhängig von der Rechtsform des Anbieters;
- Glücksspiel und vergleichbare Wettangebote, soweit sie nicht als behördlich genehmigte
Vereinslotterie stattfinden;
- verfassungsfeindliche, extremistische, verschwörungsideologische oder terroristische Zwecke;
- Organisationen, die Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion, Behinderung, sexuellen Identität
oder aus vergleichbaren Gründen herabwürdigen oder ausgrenzen;
- den Vertrieb von Waffen, Betäubungsmitteln, Tabak, Alkohol an Minderjährige oder anderer
altersbeschränkter Angebote;
- rein gewerbliche Zwecke ohne ehrenamtlichen Bezug.
Diese Kriterien stehen hier, damit jeder sie vorher lesen kann — das ist unsere Transparenz. Sie sind keine Verhandlungsgrundlage: Wer darunter fällt, wird nicht aufgenommen und bestehende Zugänge werden gesperrt. Über die Zuordnung im Einzelfall entscheiden wir als Betreiber; ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei strafrechtlich relevanten Inhalten melden wir den Vorgang den zuständigen Behörden.
§ 2a Wer euren Verein vertreten darf
Ein Verein handelt durch seinen Vorstand (§ 26 BGB). Damit klar ist, wer bei uns für euch handelt, weisen wir die Vertretungsberechtigung nach — auf einem von drei Wegen:
- Vereinsregister-Abgleich für die Personen, die dort eingetragen sind (in der Regel Vorsitz
und Kasse).
- Eure Vereins-Webseite: Wer im erweiterten Vorstand ist und deshalb nicht im Register steht,
kann eine Seite angeben, auf der Name und Funktion öffentlich stehen. Wir rufen die Seite ab und prüfen, ob beides dort erscheint.
- Zuteilung durch den Vorstandsvorsitz: Gibt es keine Webseite, teilt die Person, die den
Zugang eingerichtet hat, die Vorstandsrolle direkt zu — und steht dafür ein, dass die Angabe stimmt.
Warum mehrere Köpfe: Zum Einrichten genügt eine Person. Für die Arbeit mit Vereinsdaten (Datentresor, Mitglieder, Uploads) braucht es zwei — das Vier-Augen-Prinzip trägt die gesamte Datensicherheit. Und für die Wiederherstellung eures Vereinsschlüssels braucht es drei: Fällt bei zweien eine Person aus, sind eure Vereinsdaten verloren. Deshalb bitten wir innerhalb von zwei Wochen um die zweite und innerhalb von vier Wochen um die dritte Person. Solange die zweite fehlt, ruhen die Vereins-Funktionen — es geht nichts verloren, aber gearbeitet wird zu zweit.
§ 3 Kinderschutz hat Vorrang
Auf KI4Ehrenamt arbeiten Vereine mit Kindern und Jugendlichen. Deshalb gilt hier ein strengerer Maßstab als auf allgemeinen Plattformen:
- Es dürfen keine Inhalte eingestellt werden, die Minderjährige gefährden, sexualisieren oder
herabwürdigen — auch nicht andeutungsweise, auch nicht „ironisch".
- Fotos, Videos und Namen von Minderjährigen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn die
Sorgeberechtigten eingewilligt haben und die Einwilligung widerrufbar bleibt. Die Verantwortung dafür liegt beim Verein.
- Kontaktmöglichkeiten der Plattform dürfen nicht genutzt werden, um Minderjährige außerhalb der
Vereinsarbeit zu kontaktieren.
- Wer Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bemerkt, meldet sich umgehend bei uns unter
markus@ki4ehrenamt.de. Wir gehen jedem Hinweis nach und schalten bei Straftatverdacht die Strafverfolgungsbehörden ein.
§ 4 Was ihr veröffentlichen dürft — und was nicht
Vieles auf KI4Ehrenamt ist öffentlich sichtbar: eure Vereinsseite, Veranstaltungen, Aufrufe. Dort dürfen keine Inhalte stehen, die
- gegen Gesetze verstoßen oder zu Straftaten aufrufen;
- Gewalt verherrlichen, hetzen, beleidigen oder verleumden;
- pornografisch sind oder die Menschenwürde verletzen;
- Rechte Dritter verletzen (Urheberrecht, Marken, Persönlichkeitsrechte, Bildrechte);
- personenbezogene Daten anderer Menschen ohne deren Erlaubnis offenlegen;
- irreführende Behauptungen über Spenden, Fördermittel oder Gemeinnützigkeit enthalten.
Für alle Inhalte, die ihr einstellt, seid ihr verantwortlich — auch dann, wenn ein KI-Vorschlag den Text entworfen hat.
§ 5 Die KI-Funktionen fair nutzen
Mira und die KI-Funktionen sind da, um euch Arbeit abzunehmen. Deshalb:
- Prüft, was ihr veröffentlicht. Jeder KI-Vorschlag wird euch zur Freigabe vorgelegt. Ihr
entscheidet — und tragt die Verantwortung für den fertigen Text.
- Keine Personendaten in KI-Felder. Namen, Adressen, Gesundheits- oder Bankdaten eurer
Mitglieder gehören nicht in Eingabefelder, die an die KI gehen. Das System ist so gebaut, dass es sie nicht braucht.
- Keine Manipulationsversuche. Es ist untersagt, die KI durch versteckte Anweisungen,
Prompt-Injection oder ähnliche Techniken zu Ausgaben zu bringen, die diese Regeln umgehen.
- Keine Zweckentfremdung. Die KI-Funktionen dürfen nicht dazu genutzt werden, Inhalte für
Dritte oder für andere Zwecke als eure eigene Vereinsarbeit in großem Umfang zu erzeugen, sie weiterzuverkaufen oder automatisiert abzurufen.
- Wo eine KI mitgearbeitet hat, kennzeichnen wir das sichtbar. Diese Kennzeichnung darf nicht
entfernt oder verfälscht werden.
§ 6 Technische Fairness — das System ist kein Spielplatz
In dieser Plattform steckt jahrelange Entwicklungsarbeit. Untersagt sind deshalb:
- Versuche, sich unbefugten Zugang zu Konten, Daten oder Systembereichen zu verschaffen;
- das Ausnutzen von Sicherheitslücken, Umgehen von Zugangs-, Tarif- oder Nutzungsgrenzen;
- automatisierte Massenzugriffe, Scraping, Lasterzeugung oder andere Handlungen, die den Betrieb
stören oder unverhältnismäßige Systemlast erzeugen;
- Zurückentwickeln (Reverse Engineering), Kopieren oder Nachbauen der Software oder ihrer Bestandteile,
soweit nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt;
- das Einschleusen von Schadsoftware;
- die Weitergabe eurer Zugangsdaten an Dritte. Zugänge sind persönlich.
Sicherheitslücken meldet ihr uns, statt sie auszunutzen (markus@ki4ehrenamt.de). Wer eine Lücke verantwortungsvoll meldet und uns Zeit zur Behebung lässt, hat von uns nichts zu befürchten — im Gegenteil: Wir sagen Danke.
§ 7 Was wir protokollieren — und warum
Damit wir Angriffe und Missbrauch erkennen und nachvollziehen können, protokollieren wir sicherheitsrelevante Vorgänge: Anmeldungen und Anmeldeversuche, sicherheitsrelevante Änderungen sowie erkannte Missbrauchsversuche. Dabei speichern wir Zeitpunkt, den betroffenen Zugang und die IP-Adresse. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Diese Sicherheits-Protokolle werden nach 90 Tagen automatisch gelöscht, es sei denn, ein konkreter Vorfall macht eine längere Aufbewahrung zur Rechtsverfolgung nötig. Sie werden nicht für Werbung, Profilbildung oder Auswertung eures Verhaltens verwendet.
Davon zu unterscheiden sind Vertragsdaten — sie bleiben, solange der Vertrag besteht. Wer welcher Fassung dieser Regeln und der AGB wann zugestimmt hat, gehört zum Vertrag selbst: Diese Nachweise bewahren wir für die gesamte Dauer des Nutzungsverhältnisses auf und danach so lange, wie Ansprüche daraus geltend gemacht werden können (regelmäßig drei Jahre, § 195 BGB). Sonst könnten wir im Streitfall nicht mehr belegen, was zwischen uns vereinbart war — und ihr auch nicht.
Rechnungen und Buchungsbelege bewahren wir zehn Jahre auf; dazu sind wir gesetzlich verpflichtet (§ 147 AO, § 14b UStG). Das gilt unabhängig davon, ob das Nutzungsverhältnis noch besteht.
Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 8 Wenn jemand sich nicht daran hält
Bei Verstößen können wir — je nach Schwere — den betroffenen Inhalt entfernen, den Zugang vorübergehend sperren oder das Nutzungsverhältnis außerordentlich beenden. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei Angriffen auf das System oder bei Kindeswohlgefährdung, behalten wir uns rechtliche Schritte vor; entstehen uns dadurch Schäden, machen wir sie geltend.
Vor einer Sperrung informieren wir euch, soweit das möglich und nicht zweckwidrig ist, und geben euch Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegen eine Entscheidung könnt ihr uns jederzeit formlos widersprechen — wir sehen sie uns dann noch einmal an.
§ 9 Änderungen dieser Regeln
(1) Wir dürfen diese Regeln ändern, wenn das durch eine Änderung der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, durch neue oder geänderte Funktionen der Plattform oder zur Schließung einer nachträglich entstandenen Regelungslücke veranlasst ist — und euch nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Ändern wir etwas, sagen wir es euch — per E-Mail und beim nächsten Anmelden. Dabei zeigen wir euch, was sich geändert hat, nicht nur dass sich etwas geändert hat.
(3) Geänderte Regeln gelten für euch erst, wenn ihr ihnen aktiv zustimmt. Eine Zustimmung durch bloßes Schweigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr wirksam — deshalb bitten wir euch um euer ausdrückliches Einverständnis. Ihr klickt einmal auf „Gelesen und einverstanden", dann läuft für euch alles weiter wie gehabt.
(4) Geänderte Regeln treten frühestens vier Wochen nach der Mitteilung in Kraft — sofern der Gesetzgeber keine andere Frist vorschreibt; dann gilt diese. Wir nennen euch dazu einen festen Stichtag, der auch später liegen darf. Bis dahin ändert sich für euch nichts, und wir erinnern euch rechtzeitig noch einmal. Ab dem Stichtag bitten wir euch, die Bestätigung nachzuholen — solange sie fehlt, ruhen die Werkzeuge.
(5) Es geht dabei nichts verloren. Euer Profil, eure Mitglieder, eure Daten bleiben unverändert und für euch einsehbar. Sobald ihr bestätigt, geht alles weiter wie vorher — ohne dass ihr etwas nachholen oder neu einrichten müsst.
(6) Diese Regelung entspricht § 10a unserer AGB; im Zweifel gilt die dortige Fassung.
*Fassung 1.3 · Stand 12.08.2026 · Markus Voß — KI4Ehrenamt, Asbacher Weg 18, 98574 Schmalkalden · markus@ki4ehrenamt.de*
Fassung 1.3 · Stand 12.08.2026