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Vereinsgründung

Ihr wollt einen Verein gründen? Wir gehen die Schritte mit euch.

Sieben Menschen, eine Satzung, ein Termin beim Notar — mehr braucht es nicht. Was nach viel Papier klingt, ist ein klarer Weg. Mira führt euch durch, Schritt für Schritt.

Was braucht ihr für die Gründung?

Sieben Gründungsmitglieder, eine Satzung, eine Gründungsversammlung mit Protokoll, einen gewählten Vorstand, einen Notar-Termin — und das Amtsgericht trägt euch ins Vereinsregister ein. Das ist der ganze Weg. Ab der Eintragung seid ihr ein e. V.: Der Verein haftet, nicht mehr ihr persönlich.

Merkt euch einen Termin schon jetzt: Innerhalb eines Monats nach der Gründung muss sich der Verein beim Finanzamt melden (§ 137 AO). Das ist die einzige echte Frist der ganzen Gründung — und sie läuft ab der Gründungsversammlung, auch wenn das Register noch arbeitet. In eurem Gründungs-Plan rechnet sich der Stichtag von selbst, sobald ihr den Versammlungstermin eintragt.

Was kostet die Vereinsgründung?

Meist zwischen 100 und 150 €: die Beglaubigung beim Notar etwa 30 bis 70 €, die Eintragung beim Amtsgericht rund 75 €. Gemeinnützige Vereine sind je nach Bundesland sogar von den Gebühren befreit. Der Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt kostet nichts — und lohnt fast immer: Spendenquittungen, Steuervorteile, Zugang zu Fördertöpfen.

Die 9 Schritte im Überblick

  1. Findet euren Namen. Er muss sich von bestehenden Vereinen am selben Registergericht unterscheiden und darf nicht irreführend sein. Kurz prüfen: Vereinsregister durchsuchen und den Namen googeln — das erspart die häufigste Zurückweisung.
  2. Sammelt sieben Gründungsmitglieder. Für die Eintragung als e. V. verlangt das Gesetz mindestens sieben Mitglieder (§ 56 BGB). Familie zählt, Nachbarn zählen — sie müssen nur volljährig unterschreiben oder mit Zustimmung der Eltern dabei sein.
  3. Schreibt die Satzung. Name, Sitz, Zweck, Ein- und Austritt, Vorstand, Mitgliederversammlung — mehr muss nicht hinein. Wollt ihr die Gemeinnützigkeit, gehören die Formulierungen der Abgabenordnung hinein; dafür gibt es bewährte Muster.
  4. Haltet die Gründungsversammlung. Alle sieben kommen zusammen, beschließen die Satzung, wählen den Vorstand — und jemand schreibt das Protokoll. Satzung und Protokoll sind die zwei Blätter, die später jeder sehen will.
  5. Geht zum Notar. Der Vorstand meldet den Verein zur Eintragung an; der Notar beglaubigt die Unterschriften. Das kostet meist 30 bis 70 €. Wichtig zu wissen: Der Notar prüft die Satzung inhaltlich NICHT — er bestätigt nur, dass eure Unterschriften echt sind.
  6. Das Amtsgericht trägt euch ein. Mit der Eintragung ins Vereinsregister werdet ihr zum e. V. — die Gebühr liegt bei rund 75 €. Ab jetzt haftet der Verein, nicht mehr die einzelnen Gründer. Wie lange es dauert, hängt vom Gericht ab: von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten.
  7. Meldet euch beim Finanzamt — binnen eines Monats. Das ist die einzige echte Frist der ganzen Gründung: Die Gründung ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzuzeigen (§ 137 AO). Mit dieser Anzeige stellt ihr gleich den Antrag auf Feststellung der Gemeinnützigkeit nach § 60a AO — beides kostet nichts. Danach bekommt ihr eure Steuernummer.
  8. Eröffnet das Vereinskonto. Mit dem Registerauszug in der Hand geht der Vorstand zur Bank. Ab hier läuft euer Verein: Beiträge einziehen, Verträge schließen, Förderanträge stellen. Und eine gute Nachricht — ums Transparenzregister müsst ihr euch nicht kümmern.
  9. Die Gemeinnützigkeit steht — und ihr habt mehr Luft, als ihr denkt. Der Abschluss: Aus dem Feststellungsbescheid wird nach der ersten Steuererklärung der Freistellungsbescheid — er wird in Neugründungsfällen rückwirkend ab dem Gründungsjahr erteilt. Ab hier seid ihr ein voll anerkannter gemeinnütziger Verein.

Habt ihr schon einen Namen?

Dann registriert euch jetzt schonals Mitglied, für immer kostenlos. Die Gründung liegt danach als geführter Ablauf auf eurem Schreibtisch: die neun Schritte zum Abhaken, euer Stand immer sichtbar, dazu Kalender und Termine vom ersten Tag an. So startet euer Verein geordnet — alles an einem Ort statt in fünf Listen.

Was kostet euch das bei uns?

Die Gründungs-Begleitung kostet euch nichts. Euer neuer Verein startet mit dem kostenlosen Vereinsschreibtisch — 0 €, Mitgliederverwaltung inklusive. Wer von Anfang an mehr will: Als Test-Verein bekommt ihr 3 Monate das Komplettprogramm — 2 Monate kostenlos, der 3. für symbolisch 1 € — und behaltet den Preis eurer Stufe dauerhaft.

Was wir nicht sind

Wir geben euch Muster, Merklisten und Begleitung — keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei besonderen Konstellationen (Wirtschaftsbetrieb, Immobilien, Verbandsgründung) gehört ein Anwalt oder Steuerberater an den Tisch. Das sagen wir euch dann auch genau an der Stelle, an der es so weit ist — nicht erst, wenn es schiefging.

Häufige Fragen zur Vereinsgründung

Wie viele Personen braucht man, um einen Verein zu gründen?

Sieben. So verlangt es § 56 BGB für die Eintragung als e. V. Für einen nicht eingetragenen Verein reichen zwei — aber erst die Eintragung schützt euch: Dann haftet der Verein, nicht ihr persönlich.

Was kostet es, einen Verein zu gründen?

Meist 100 bis 150 €: Notar-Beglaubigung etwa 30 bis 70 €, Eintragung beim Amtsgericht rund 75 €. Gemeinnützige Vereine sind je nach Bundesland von Gebühren befreit. Der Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt kostet nichts.

Wie lange dauert eine Vereinsgründung?

Die Gründungsversammlung selbst ist an einem Abend erledigt. Bis zur Eintragung ins Vereinsregister vergehen je nach Amtsgericht einige Wochen. Mit fertiger Satzung und vollständigen Unterlagen geht es am schnellsten — genau dabei helfen wir.

Braucht ein Verein eine Satzung?

Ja — ohne Satzung keine Eintragung. Sie regelt Name, Sitz, Zweck, Mitgliedschaft, Vorstand und Mitgliederversammlung. Für die Gemeinnützigkeit muss sie zusätzlich die Vorgaben der Abgabenordnung erfüllen; bewährte Muster nehmen euch das Formulieren ab.

Was kostet die Begleitung durch KI4Ehrenamt?

Die Gründungs-Begleitung kostet euch nichts, und euer neuer Verein startet mit dem kostenlosen Vereinsschreibtisch (0 €, Mitgliederverwaltung inklusive). Wer mehr will, kann sich als Test-Verein bewerben (Bedingungen auf /preise#test-verein): 3 Monate das Komplettprogramm — 2 Monate kostenlos, der 3. für symbolisch 1 €.

Bis wann muss sich ein neuer Verein beim Finanzamt melden?

Innerhalb eines Monats nach der Gründung — das schreibt § 137 AO vor, und es ist die einzige echte Frist der ganzen Gründung. Sie läuft ab der Gründungsversammlung, auch wenn die Eintragung ins Vereinsregister noch aussteht. Mit dieser Anzeige stellt ihr gleich den Antrag auf Feststellung der Gemeinnützigkeit nach § 60a AO; beides kostet nichts.

Muss ein gemeinnütziger Verein Steuern zahlen?

Meistens nicht — und seit 2026 gilt mehr Spielraum: Erst wenn die Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 50.000 € brutto im Jahr übersteigen (vorher 45.000 €), fallen darauf Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Erst oberhalb dieser Grenze müsst ihr eure Einnahmen überhaupt nach Bereichen zuordnen. Bei der Umsatzsteuer bleibt ihr Kleinunternehmer, solange das Vorjahr unter 25.000 € lag. Und die Steuererklärung wird in der Regel nur alle drei Jahre fällig. Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Steuerberatung.

Wer im Vorstand macht bei der Gründung was?

Zum Notar muss der Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl persönlich erscheinen — wie viele das sind, steht in eurer Satzung; einspringen kann nur ein anderes vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied. Die Anzeige beim Finanzamt macht in der Praxis der oder die Vorsitzende, oft mit dem Schatzmeister. Zur Bank gehen alle, die später über das Konto verfügen sollen — wer fehlt, bekommt keine Vollmacht. In eurem Gründungs-Plan steht bei jedem Schritt, wer zuständig ist und wer ihn vertreten kann.

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