Amateurmusikfonds (AMF4)
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. · Bund
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Antrag online über das Förderportal
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Bundesweite Projektförderung für die Amateurmusik, eingerichtet vom Deutschen Bundestag und verwaltet vom Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO).
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Unterstützt künstlerische Vorhaben, Nachwuchsarbeit, Vereinsentwicklung und genreübergreifende Kooperationen von Chören, Orchestern, Bands und anderen Amateurmusik-Ensembles. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, kirchengemeinde
- Wie viel
- bis 40.000 €
- Förderquote
- bis zu 95 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Förderrunde AMF4, Antragsfenster 30.06.–30.09.2026, 23:59 Uhr.
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Kategorien: Coaching/Zukunftswerkstatt bis 3.000 €, lokale Ensemble-Projekte bis 7.000 €, überregionale Projekte bis 40.000 €. - So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Finanzplan
- Sachbericht
- bei Projekten mit Kindern/Jugendlichen erweitertes Führungszeugnis
- Selbstverpflichtungserklärung
- Träger
- Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO), finanziert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Weitere Programme für Kultur & Musik
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.