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Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport

Bundeskanzleramt · Bund

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Förderprogramm des Bundeskanzleramts gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport, umgesetzt über die Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB per Weiterleitungsvertrag.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind alle Sportverbände und Sportvereine unter dem Dach von dsj/DOSB sowie deren Untergliederungen und Fanprojekte mit Qualitätssiegel nach dem NKSS – der Ortsverein kann direkt beantragen. Die Förderung ist gestaffelt: Kleinpaket bis 1.500 Euro, mittleres/Großpaket über 1.500 Euro (mit umfangreicheren Nachweispflichten). Aktuelle Antragsrunde: Frist 21. April 2026, Projektumsetzung 15. Mai bis 31. Oktober 2026.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Dachverbände, gemeinnützige Organisationen
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Gestaffelte Förderpakete mit Schwelle 1.500 Euro (Kleinpaket bis 1.500 Euro / mittleres-Großpaket über 1.500 Euro); aktuelle Antragsrunde: Antragsfrist 21.
Ganzen Text zeigenApril 2026, Projektumsetzung zwischen 15. Mai 2026 und 31. Oktober 2026. Wiederkehrender Rhythmus laut Auftragsvorgabe (jährliche Wiederkehr auf der Seite nicht wörtlich als solche benannt, nur die aktuelle Frist explizit genannt).
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Kontakt: Natalie Gips, gips@dsj.de, Tel. 069 6700 406
Diese Nachweise braucht ihr
  • Sachbericht
  • Inventarliste
  • Belegliste
  • Teilnahmeliste
  • Kosten-/Finanzierungsplan
Träger
Bundeskanzleramt (Mittelweiterleitung über Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB per Weiterleitungsvertrag)

Weitere Programme für Sport & Bewegung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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