Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Der Bund fördert über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) den Betrieb von Mehrgenerationenhäusern als offene Begegnungsorte, die freiwilliges Engagement, Teilhabe und digitale Bildung aller Generationen stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse in Kommunen fördern.
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WICHTIGE EINSCHRÄNKUNG: Diese Förderrichtlinie ist KEIN offenes Verfahren für neue Bewerber — laut Richtlinie §7.1 werden im Antragsverfahren ausschließlich Träger berücksichtigt, die bereits im Vorgängerprogramm 2017–2020 gefördert wurden (rund 530 bestehende Häuser bundesweit); ein Interessenbekundungsverfahren für Neueinsteiger findet nicht statt. Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts (u. a. eingetragene Vereine) als Träger eines bestehenden Mehrgenerationenhauses. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
- Wie viel
- bis 40.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Programmlaufzeit der Zuwendung: 01.01.2021–31.12.2028.
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Anträge jährlich bis spätestens 30.09. für das jeweils folgende Kalenderjahr zu stellen (beginnend zum 30.09.2020). Förderrichtlinie in Kraft seit 28.05.2020, gültig bis 31.12.2028 (§8) — vor Ablauf auf Nachfolgeprogramm/-richtlinie prüfen. - Antragsstelle
- Antrag jährlich bis 30.09. für das Folgejahr an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Referat 404 – Servicestelle Mehrgenerationenhaus, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln (Postanschrift 50964 Köln), E-Mail mgh@bafza.de, Tel. 0221 3673-4045 (Mo.–Fr. 7:30–16:00 Uhr).
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Bei freien (nicht-kommunalen) Trägern ist eine enge Abstimmung mit der jeweiligen Kommune bei der Antragstellung zwingend erforderlich. - Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis als bisheriger Zuwendungsempfänger im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017–2020
- Kofinanzierungszusage der Kommune und/oder (anteilig) des Landkreises/(Stadt-)Kreises und/oder (anteilig) des Landes in Höhe von insgesamt 10.000,00 Euro jährlich
- Beschluss des Vertretungsgremiums der kommunalen Gebietskörperschaft mit Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus, gültig für die gesamte Programmlaufzeit 2021–2028 (nur mit Erstantrag vorzulegen)
- Träger
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ); operative Umsetzung/Bewilligungsstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Referat 404 – Servicestelle Mehrgenerationenhaus
Weitere Programme für Ehrenamt allgemein
DSEE Mikroförderprogramm
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt · Bund
Anträge laufend möglich
startsocial-Wettbewerb „Hilfe für Helfer“ (Beratungsstipendium)
startsocial e.V. · Bund
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Förderfonds der Stiftung Bildung (Chancengerechtigkeit / Kunst und Kultur / Persönlichkeitsentwicklung)
Stiftung Bildung · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.