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Deutsche Stiftung Denkmalschutz – Denkmalförderung für Kirchen und Sakralbauten

Deutsche Stiftung Denkmalschutz · Bund

Anträge laufend möglich

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt den Erhalt und die Sanierung denkmalgeschützter Bauwerke, darunter Kirchen und Klöster.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, bevorzugt gefördert werden u. a. Fördervereine und Kirchengemeinden. Über eine Förderzusage entscheidet die Stiftung nach fachlicher Begutachtung im Frühjahr des Folgejahres.
Wer kann beantragen
kirchengemeinde, eingetragene Vereine, Stiftungen
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Anträge jährlich bis 31.08.; Förderentscheidung im Frühjahr des Folgejahres. · Letzter bekannter Stichtag: 2026-08-31 (jährlich, nächsten Termin prüfen)
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Denkmaleigenschaft bzw. Verfügungsberechtigung
  • Kostenschätzung
Träger
Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Weitere Programme für Glaube & Gemeinschaft

Weitere Programme für Glaube & Gemeinschaft →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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