Deutsche Stiftung Denkmalschutz – Denkmalförderung für Kirchen und Sakralbauten
Deutsche Stiftung Denkmalschutz · Bund
Anträge laufend möglich
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz unterstützt den Erhalt und die Sanierung denkmalgeschützter Bauwerke, darunter Kirchen und Klöster.
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Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, bevorzugt gefördert werden u. a. Fördervereine und Kirchengemeinden. Über eine Förderzusage entscheidet die Stiftung nach fachlicher Begutachtung im Frühjahr des Folgejahres. - Wer kann beantragen
- kirchengemeinde, eingetragene Vereine, Stiftungen
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Anträge jährlich bis 31.08.; Förderentscheidung im Frühjahr des Folgejahres. · Letzter bekannter Stichtag: 2026-08-31 (jährlich, nächsten Termin prüfen)
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Denkmaleigenschaft bzw. Verfügungsberechtigung
- Kostenschätzung
- Träger
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.