Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und Infrastrukturen — Sportstätten und Bäder (Sachsen-Anhalt)
Investitionsbank Sachsen-Anhalt · Land Sachsen-Anhalt
Stichtag 30.06.2027 · noch 243 Tage
Antrag online über das Förderportal
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuschuss für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an Sportstätten und Bädern mit überwiegend nicht schulischer Nutzung (Richtlinie MBl.
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LSA 2025, S. 272): gebäudebezogene Einzelmaßnahmen an Fassaden, Dächern, Fenstern, Heiz- und Kühlanlagen sowie Austausch ineffizienter Anlagen, Wärmerückgewinnung und Prozessoptimierung — bis zu 90 Prozent bei Gesamtausgaben von 50.000 Euro bis unter 1 Million Euro. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Kommunen
- Wie viel
- 50.000 € bis 1.000.000 €
- Förderquote
- bis zu 90 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- laufende Antragstellung bei der Investitionsbank.
- So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Energieberatung/Maßnahmenkonzept
- Kostenplanung
- Finanzierungsplan
- Träger
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.