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Förderrichtlinie Jugendhilfe Sachsen (FRL Jugendhilfe) – Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

Sächsisches Staatsministerium für Kultus / Landesjugendamt Sachsen · Land Sachsen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Landesförderung Sachsens für Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere Jugendverbände.
Ganzen Text zeigenGefördert werden Angebote der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit nach §§ 11 und 12 SGB VIII, unter anderem als Defizit- oder Anteilfinanzierung mit Eigenanteil des Trägers von mindestens 10 Prozent.
Wer kann beantragen
verband, eingetragene Vereine
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Laufende Landesförderung auf Basis der Förderrichtlinie Jugendhilfe (FRL Jugendhilfe).
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
  • Verwendungsnachweis
  • Eigenanteil mind. 10 Prozent
Träger
Sächsisches Staatsministerium für Kultus / Landesjugendamt Sachsen

Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung

Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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