Förderrichtlinie Jugendverbände Berlin
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin / Landesjugendring Berlin · Land Berlin
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Was gefördert wird
- Wofür
- Grundlage für die Landesförderung der Jugendverbandsarbeit in Berlin.
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Anerkannte Jugendverbände erhalten eine Grundförderung und können zusätzlich Mittel für Angebote der Selbstorganisation, außerschulische Jugendbildung, Freizeiten und internationale Jugendarbeit beantragen. - Wer kann beantragen
- verband, eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Laufende Landesförderung; Förderrichtlinie gilt für Zuwendungsbewilligungen ab 01.01.2023.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Anerkennung als Jugendverband
- Verwendungsnachweis
- Träger
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin / Landesjugendring Berlin (als Zentralstelle)
Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung
Förderfonds der Stiftung Bildung für Kita- und Schulfördervereine
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Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
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Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.