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Förderrichtlinie Tierheime Brandenburg

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz und Klimaschutz Brandenburg, Antragstellung über die Investitionsbank des Landes Brandenburg · Land Brandenburg

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Was gefördert wird

Wofür
Landesförderung für Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls in Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen in Brandenburg.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Tierschutzorganisationen, die eine solche Einrichtung betreiben.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie in Kraft seit 05.05.2026, befristet bis 31.12.2028.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Investitionsnachweis

Weitere Programme für Natur, Umwelt & Tiere

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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