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Förderung der außerschulischen Jugendbildung, Jugendinformation und Jugendverbandsarbeit im Land Bremen

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen / Bremer Jugendring · Land Bremen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Landesförderung Bremens für die außerschulische Jugendbildung, Jugendinformation und die Arbeit von Jugendverbänden.
Ganzen Text zeigenGrundlage ist das Bremische Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz; Mittel werden über den Bremer Jugendring an Jugendverbände weitergeleitet.
Wer kann beantragen
verband, eingetragene Vereine
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Laufende Landesförderung auf Basis der Richtlinie von 12/2009; eine Überarbeitung der Finanzierungssystematik für die Jugendverbandsarbeit wurde laut Bremer Jugendring diskutiert (Stand 04/2024).
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Verwendungsnachweis
Träger
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen / Bremer Jugendring

Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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