Förderung der außerschulischen Jugendbildung, Jugendinformation und Jugendverbandsarbeit im Land Bremen
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen / Bremer Jugendring · Land Bremen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesförderung Bremens für die außerschulische Jugendbildung, Jugendinformation und die Arbeit von Jugendverbänden.
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Grundlage ist das Bremische Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz; Mittel werden über den Bremer Jugendring an Jugendverbände weitergeleitet. - Wer kann beantragen
- verband, eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Laufende Landesförderung auf Basis der Richtlinie von 12/2009; eine Überarbeitung der Finanzierungssystematik für die Jugendverbandsarbeit wurde laut Bremer Jugendring diskutiert (Stand 04/2024).
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Verwendungsnachweis
- Träger
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen / Bremer Jugendring
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.