Förderung der Jugendarbeit nach dem Niedersächsischen Jugendförderungsgesetz
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung / Landesamt für Soziales, Jugend und Familie · Land Niedersachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesförderung Niedersachsens für Jugendverbände und Träger der freien Jugendhilfe auf Grundlage des Jugendförderungsgesetzes.
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Gefördert werden unter anderem Bildungsveranstaltungen der Jugendarbeit, politische Jugendbildung und internationale Jugendarbeit. - Wer kann beantragen
- verband, eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Laufende Landesförderung; eine Modernisierung des Jugendförderungsgesetzes ist laut Quelle bis Ende der Legislaturperiode 2027 angekündigt.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Verwendungsnachweis
- Träger
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung / Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.