Förderung der Kinder- und Jugendarbeit durch den Bayerischen Jugendring (Rahmenrichtlinie Fachprogramme)
Bayerischer Jugendring · Land Bayern
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Was gefördert wird
- Wofür
- Der Bayerische Jugendring vergibt im Auftrag des Freistaats Bayern Zuwendungen an im BJR zusammengeschlossene Jugendorganisationen und andere Träger der freien Jugendhilfe.
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Gefördert werden Vorhaben der Fachprogramme, etwa Demokratie und Partizipation, Integration sowie weitere Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit. - Wer kann beantragen
- verband, eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Laufende Landesförderung; Anträge sind spätestens 8 Wochen vor Maßnahmebeginn beim Bayerischen Jugendring einzureichen.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Konzeption/inhaltliche Beschreibung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Träger
- Bayerischer Jugendring (im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales)
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Bayerischer Jugendring · Land Bayern
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.