Förderung durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk (Deutsche Fernsehlotterie)
Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie gGmbH · Bund
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Die Stiftung Deutsches Hilfswerk finanziert aus den Erträgen der Deutschen Fernsehlotterie soziale Projekte gemeinnütziger Organisationen in ganz Deutschland.
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Gefördert werden unter anderem Vorhaben für ältere, kranke, behinderte oder benachteiligte Menschen sowie Angebote der Nachbarschaftshilfe und sozialen Teilhabe. Bei rein sozialen Vorhaben ohne Bau- oder Erstausstattungsanteil gibt es keine feste Förderobergrenze; die Höhe richtet sich nach dem begründeten Bedarf. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, Stiftungen, verband
- Förderquote
- bis zu 33 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Kosten- und Finanzierungsplan
- aktueller Vereinsregisterauszug (max. 6 Monate alt)
- Träger
- Stiftung Deutsches Hilfswerk / Deutsche Fernsehlotterie gGmbH
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.