Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte Bremen
Freie Hansestadt Bremen · Land Bremen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung des Landes Bremen für gemeinnützige Projekte im Umwelt- und Naturschutz sowie in der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
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Antragsberechtigt sind gemeinnützige, in Bremen ansässige Vereine und Organisationen, deren Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde Bremen liegen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderart
- Zuwendung
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Projektbeschreibung
Weitere Programme für Natur, Umwelt & Tiere
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
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Bundesamt für Naturschutz · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.