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Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte Bremen

Freie Hansestadt Bremen · Land Bremen

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Was gefördert wird

Wofür
Förderung des Landes Bremen für gemeinnützige Projekte im Umwelt- und Naturschutz sowie in der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind gemeinnützige, in Bremen ansässige Vereine und Organisationen, deren Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde Bremen liegen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
Förderart
Zuwendung
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Projektbeschreibung

Weitere Programme für Natur, Umwelt & Tiere

Weitere Programme für Natur, Umwelt & Tiere →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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