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Förderung von Landschaftspflegeverbänden Hessen

Land Hessen, zuständiges Regierungspräsidium · Land Hessen

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Was gefördert wird

Wofür
Hessisches Förderprogramm für die landesweite Arbeit der Landschaftspflegeverbände (LPV) in allen 21 Landkreisen.
Ganzen Text zeigenGefördert werden Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen im Rahmen eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms.
Wer kann beantragen
verband
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Richtlinie in Kraft seit 01.09.2020.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Anerkennung als gemeinnütziger Landschaftspflegeverband nach § 3 Abs. 4 BNatSchG
  • Jährliches Arbeits- und Maßnahmenprogramm
Träger
Land Hessen, zuständiges Regierungspräsidium

Weitere Programme für Natur, Umwelt & Tiere

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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