Förderung von Landschaftspflegeverbänden Hessen
Land Hessen, zuständiges Regierungspräsidium · Land Hessen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Hessisches Förderprogramm für die landesweite Arbeit der Landschaftspflegeverbände (LPV) in allen 21 Landkreisen.
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Gefördert werden Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen im Rahmen eines jährlichen Arbeits- und Maßnahmenprogramms. - Wer kann beantragen
- verband
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Richtlinie in Kraft seit 01.09.2020.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Anerkennung als gemeinnütziger Landschaftspflegeverband nach § 3 Abs. 4 BNatSchG
- Jährliches Arbeits- und Maßnahmenprogramm
- Träger
- Land Hessen, zuständiges Regierungspräsidium
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.