Landesförderplan „Familie und Jugend" Hamburg – Teil II Jugendverbandsarbeit
Sozialbehörde Hamburg · Land Hamburg
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Landesförderung Hamburgs für überregional tätige, anerkannte Jugendverbände.
Ganzen Text zeigen
Gefördert werden Angebote der Selbstorganisation und außerschulischen Jugendbildung, Freizeiten und Erholungsangebote, internationale Jugendarbeit sowie besondere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit. - Wer kann beantragen
- verband, eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Landesförderplan beschlossen vom Landesjugendhilfeausschuss am 18.10.2021, gültig für Zuwendungsbewilligungen ab 01.01.2023.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Anerkennung als Träger der Jugendhilfe
- Verwendungsnachweis
- Träger
- Sozialbehörde Hamburg (Landesjugendamt)
Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung
Förderfonds der Stiftung Bildung für Kita- und Schulfördervereine
Stiftung Bildung · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.