Wir sind gerade live gegangen — Anmeldung öffnet in Kürze. Test-Vereine können sich schon melden.Frisch live — Test-Vereine gesucht.Mehr erfahren →

Landesförderplan „Familie und Jugend" Hamburg – Teil II Jugendverbandsarbeit

Sozialbehörde Hamburg · Land Hamburg

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Landesförderung Hamburgs für überregional tätige, anerkannte Jugendverbände.
Ganzen Text zeigenGefördert werden Angebote der Selbstorganisation und außerschulischen Jugendbildung, Freizeiten und Erholungsangebote, internationale Jugendarbeit sowie besondere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit.
Wer kann beantragen
verband, eingetragene Vereine
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Landesförderplan beschlossen vom Landesjugendhilfeausschuss am 18.10.2021, gültig für Zuwendungsbewilligungen ab 01.01.2023.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Anerkennung als Träger der Jugendhilfe
  • Verwendungsnachweis
Träger
Sozialbehörde Hamburg (Landesjugendamt)

Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung

Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

Eigenentwickelte Technik — lizenzierbar. Interesse? Kurze Nachricht genügt.
Schon gecheckt?