Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz · Land Bayern
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Was gefördert wird
- Wofür
- Bayerische Förderrichtlinie für Landschaftspflege- und Naturparkmaßnahmen, u.a.
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Neu- und Ersatzanpflanzung sowie Pflege von Streuobstbeständen und weitere Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen. Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch Landschaftspflege-, Obst- und Gartenbau- sowie Naturschutzvereine. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband, Kommunen
- Förderart
- Zuschuss
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschlag
- Träger
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.