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Lotterie für Umwelt und Entwicklung (Bingo!) Schleswig-Holstein

Land Schleswig-Holstein · Land Schleswig-Holstein

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Antrag per Post

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Förderung aus dem Zweckertrag der Lotterie für Umwelt und Entwicklung (Bingo!) in Schleswig-Holstein für Projekte in Natur-, Umwelt- und Tierschutz, Umweltbildung sowie Entwicklungszusammenarbeit.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs mit Sitz im Land.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Stiftungen
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Entscheidungen durch den Vergabebeirat in vierteljährlichen Sitzungen.
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Kosten- und Finanzierungsplan
Träger
Land Schleswig-Holstein

Weitere Programme für Natur, Umwelt & Tiere

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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