Lotterie für Umwelt und Entwicklung (Bingo!) Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein · Land Schleswig-Holstein
Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per Post
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung aus dem Zweckertrag der Lotterie für Umwelt und Entwicklung (Bingo!) in Schleswig-Holstein für Projekte in Natur-, Umwelt- und Tierschutz, Umweltbildung sowie Entwicklungszusammenarbeit.
Ganzen Text zeigen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs mit Sitz im Land. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Stiftungen
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Entscheidungen durch den Vergabebeirat in vierteljährlichen Sitzungen.
- So stellt ihr den Antrag
- Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Träger
- Land Schleswig-Holstein
Weitere Programme für Natur, Umwelt & Tiere
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Bundesamt für Naturschutz · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
BMUV Verbändeförderung Natur- und Umweltschutz
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und Naturschutz · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
chance.natur – Bundesförderung Naturschutz (Naturschutzgroßprojekte)
Bundesamt für Naturschutz · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.