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Naturschutzrichtlinie Brandenburg (Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein)

Investitionsbank des Landes Brandenburg · Land Brandenburg

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Antrag per Post

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Was gefördert wird

Wofür
Brandenburgische Förderrichtlinie für Maßnahmen zum natürlichen Erbe und zur Stärkung des Umweltbewusstseins, u.a.
Ganzen Text zeigenNaturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen. Antragsberechtigt sind neben öffentlichen Trägern auch Naturschutzvereine und -verbände.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband
Förderart
Zuwendung
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
Träger
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des zuständigen Landesministeriums

Weitere Programme für Natur, Umwelt & Tiere

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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