Naturschutzrichtlinie Brandenburg (Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein)
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Was gefördert wird
- Wofür
- Brandenburgische Förderrichtlinie für Maßnahmen zum natürlichen Erbe und zur Stärkung des Umweltbewusstseins, u.a.
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Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen. Antragsberechtigt sind neben öffentlichen Trägern auch Naturschutzvereine und -verbände. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband
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- Träger
- Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des zuständigen Landesministeriums
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.