Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände und der Jugendsozialarbeit Sachsen-Anhalt
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt / Landesverwaltungsamt · Land Sachsen-Anhalt
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesförderung Sachsen-Anhalts für landesweit bedeutsame Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbände und Jugendsozialarbeit.
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Gefördert werden unter anderem außerschulische Jugendbildung, die Ausbildung ehrenamtlicher Betreuer:innen (Juleica), Personalkosten von Jugendbildungsreferent:innen sowie internationale Jugendarbeit. - Wer kann beantragen
- verband, eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Laufende Landesförderung; Anträge sind bis 1.
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Oktober des Vorjahres beim Landesverwaltungsamt einzureichen. - So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Verwendungsnachweis
- Träger
- Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt / Landesverwaltungsamt (Landesjugendamt)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.