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Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände und der Jugendsozialarbeit Sachsen-Anhalt

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt / Landesverwaltungsamt · Land Sachsen-Anhalt

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per Post

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Landesförderung Sachsen-Anhalts für landesweit bedeutsame Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbände und Jugendsozialarbeit.
Ganzen Text zeigenGefördert werden unter anderem außerschulische Jugendbildung, die Ausbildung ehrenamtlicher Betreuer:innen (Juleica), Personalkosten von Jugendbildungsreferent:innen sowie internationale Jugendarbeit.
Wer kann beantragen
verband, eingetragene Vereine
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Laufende Landesförderung; Anträge sind bis 1.
Ganzen Text zeigenOktober des Vorjahres beim Landesverwaltungsamt einzureichen.
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Verwendungsnachweis
Träger
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt / Landesverwaltungsamt (Landesjugendamt)

Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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