Wir sind gerade live gegangen — Anmeldung öffnet in Kürze. Test-Vereine können sich schon melden.Frisch live — Test-Vereine gesucht.Mehr erfahren →

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Jugendamt · Landkreis Landkreis Schmalkalden-Meiningen · Thüringen

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per Post

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Zuschüsse des Jugendamts Schmalkalden-Meiningen für freie Träger der Jugendarbeit (Vereine, Jugendgruppen) mit Sitz oder Wirkung im Landkreis: Kinder- und Jugendfreizeiten (7,50 Euro je Tag und Teilnehmer ab 7 Teilnehmern, bis 14 Tage; international 10 Euro), Bildungsmaßnahmen (3 bzw. 6 Euro je Tag, Referenten bis 50 Euro je Tag), Projekte der Jugendarbeit bis 2.000 Euro, selbstverwaltete Jugendeinrichtungen 150 bzw. 500 Euro je Jahr.
Ganzen Text zeigenTeilnehmer 6–21 Jahre mit Wohnsitz im Landkreis.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
Wie viel
bis 2.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Antrag mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn; Jugendeinrichtungen bis 30.11. des Vorjahres; Vorrang von Landes- und Bundesmitteln.
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Antragsformular des Jugendamts
  • Teilnehmerliste mit Alter und Wohnort
  • Kostenplan
Träger
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Jugendamt

Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung

Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

Eigenentwickelte Technik — lizenzierbar. Interesse? Kurze Nachricht genügt.
Schon gecheckt?