Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Jugendamt · Landkreis Landkreis Schmalkalden-Meiningen · Thüringen
Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per Post
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Zuschüsse des Jugendamts Schmalkalden-Meiningen für freie Träger der Jugendarbeit (Vereine, Jugendgruppen) mit Sitz oder Wirkung im Landkreis: Kinder- und Jugendfreizeiten (7,50 Euro je Tag und Teilnehmer ab 7 Teilnehmern, bis 14 Tage; international 10 Euro), Bildungsmaßnahmen (3 bzw. 6 Euro je Tag, Referenten bis 50 Euro je Tag), Projekte der Jugendarbeit bis 2.000 Euro, selbstverwaltete Jugendeinrichtungen 150 bzw. 500 Euro je Jahr.
Ganzen Text zeigen
Teilnehmer 6–21 Jahre mit Wohnsitz im Landkreis. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Wie viel
- bis 2.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Antrag mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn; Jugendeinrichtungen bis 30.11. des Vorjahres; Vorrang von Landes- und Bundesmitteln.
- So stellt ihr den Antrag
- Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Antragsformular des Jugendamts
- Teilnehmerliste mit Alter und Wohnort
- Kostenplan
- Träger
- Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Jugendamt
Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung
Förderfonds der Stiftung Bildung für Kita- und Schulfördervereine
Stiftung Bildung · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Bund
Antragsstand beim Träger ansehen
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.