Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung im Land Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport · Land Brandenburg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesförderung für überregional tätige Träger der freien Jugendhilfe in Brandenburg.
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Gefördert werden Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendbegegnung, einschließlich internationaler Begegnungsmaßnahmen. - Wer kann beantragen
- verband, eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Laufende Landesförderung, Richtlinie zuletzt fortgeschrieben am 30.11.2023.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis überregionaler Tätigkeit (mind. 4 Landkreise oder Landesverband)
- Verwendungsnachweis
- Träger
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.