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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Bienenzucht und -haltung (FöRL Bienen) NRW

Land Nordrhein-Westfalen · Land Nordrhein-Westfalen

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Was gefördert wird

Wofür
Nordrhein-westfälische Förderrichtlinie zur Unterstützung von Maßnahmen im Bereich Bienenzucht und -haltung.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind organisierte und nicht organisierte Imkerinnen und Imker sowie Imkervereine mit Hauptwohnsitz bzw. Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
Förderart
Zuschuss
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis Hauptwohnsitz/Sitz in NRW
Träger
Land Nordrhein-Westfalen

Weitere Programme für Natur, Umwelt & Tiere

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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