Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Bienenzucht und -haltung (FöRL Bienen) NRW
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Was gefördert wird
- Wofür
- Nordrhein-westfälische Förderrichtlinie zur Unterstützung von Maßnahmen im Bereich Bienenzucht und -haltung.
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Antragsberechtigt sind organisierte und nicht organisierte Imkerinnen und Imker sowie Imkervereine mit Hauptwohnsitz bzw. Sitz in Nordrhein-Westfalen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderart
- Zuschuss
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis Hauptwohnsitz/Sitz in NRW
- Träger
- Land Nordrhein-Westfalen
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.