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Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit und der Jugendbildungsreferent:innen Saarland

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit · Land Saarland

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

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Was gefördert wird

Wofür
Landesförderung des Saarlandes für die Jugendverbandsarbeit, einschließlich der Förderung von Jugendbildungsreferent:innen bei den saarländischen Jugendverbänden.
Ganzen Text zeigenGrundlage sind die zum 01.01.2022 in Kraft getretenen Richtlinien auf Basis des 2. Ausführungsgesetzes zum SGB VIII (2. AGKJHG).
Wer kann beantragen
verband, eingetragene Vereine
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Laufende Landesförderung; Richtlinien zur Jugendverbandsarbeit und zu Jugendbildungsreferent:innen seit 01.01.2022 in Kraft.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Verwendungsnachweis
Träger
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG) Saarland / Landesjugendamt

Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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