Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) – Förderrichtlinie
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt · Land Sachsen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderrichtlinie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) für Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen.
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Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen, die satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege verpflichtet sind. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband
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- Träger
- Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.