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Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) – Förderrichtlinie

Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt · Land Sachsen

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Was gefördert wird

Wofür
Förderrichtlinie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) für Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind Vereine und Organisationen, die satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege verpflichtet sind.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband
Förderart
Zuwendung
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Projektbeschreibung mit Kartenmaterial
  • Kostenschätzung
Träger
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU)

Weitere Programme für Natur, Umwelt & Tiere

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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