Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg – Wir fördern Vielfalt
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg · Land Baden-Württemberg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesweite Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg für Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte.
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Antragsberechtigt sind u.a. gemeinnützige Vereine, Initiativen und Verbände, die Vorhaben zum Arten- und Biotopschutz, zur Landschaftspflege oder zu neuen Ansätzen im Naturschutz umsetzen. Anträge bis 50.000 Euro werden laufend entschieden, größere Anträge durch das Kuratorium. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, Kommunen
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Laufende Antragstellung; Entscheidung über Anträge bis 50.000 Euro innerhalb von ca. 3 Monaten, darüber Kuratoriumsentscheidung.
- So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Träger
- Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.