Tierheimförderung Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Land Baden-Württemberg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesförderung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für Tierschutzmaßnahmen und den Bau bzw. die Sanierung von Tierheimen.
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Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine, die ein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung in Baden-Württemberg betreiben. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuschuss
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Kostenvoranschlag
- Träger
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.