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Tierheimförderung Sachsen

Freistaat Sachsen · Land Sachsen

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Was gefördert wird

Wofür
Sächsische Förderrichtlinie für investive Maßnahmen in Tierheimen, die von Tierschutzvereinen betrieben werden.
Ganzen Text zeigenDie Richtlinie gilt in ihrer neuen Fassung bis 2031.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine
Förderquote
bis zu 90 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Richtlinie in neuer Fassung gültig bis 2031.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Investitionsnachweis
Träger
Freistaat Sachsen (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

Weitere Programme für Natur, Umwelt & Tiere

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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