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Verbandsrichtlinie Schleswig-Holstein – institutionelle Förderung anerkannter Jugendverbände

Land Schleswig-Holstein / Landesjugendring Schleswig-Holstein · Land Schleswig-Holstein

Antragsstand beim Träger ansehen ↗

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Institutionelle Landesförderung für auf Landesebene anerkannte Jugendverbände, Jugendringe und Jugendinitiativen in Schleswig-Holstein nach § 74 Abs. 1 SGB VIII.
Ganzen Text zeigenGefördert wird die Grundarbeit der Verbände als nicht rückzahlbarer Festbetragszuschuss.
Wer kann beantragen
verband, eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
Wie viel
bis 35.000 €
Förderquote
bis zu 80 % der Kosten
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Laufende Landesförderung auf Basis der Verbandsrichtlinie 2023.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Anerkennung als Jugendverband auf Landesebene
  • Verwendungsnachweis
Träger
Land Schleswig-Holstein / Landesjugendring Schleswig-Holstein (Koordination)

Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung

Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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