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Aktion Mensch — Projekt-, Anschub-, Investitions- und Mikroförderung

Aktion Mensch e.V. · Bund

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Zuschüsse der Aktion Mensch e.V. für Vorhaben freier gemeinnütziger Organisationen, die Teilhabe/Inklusion für Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene bis 27 Jahre vor Ort ermöglichen.
Ganzen Text zeigenVier Förderinstrumente mit stark unterschiedlicher Bandbreite (laut themenspezifischen Förderprogramm-Unterlagen, siehe unsicherheits_flags): Mikroförderung bis 5.000 € (max. 100 % der Kosten, kein Eigenmittel nötig, Gesamtkosten max. 15.000 €, Laufzeit bis 1 Jahr); Projektförderung bis 300.000 € (bis 90 % der Personal-/Honorar-/Sach-/Investitionskosten) zzgl. bis 50.000 € für Barrierefreiheit (bis 90 %), 10 % Eigenmittel, Laufzeit bis 5 Jahre; Anschubförderung bis 300.000 € (Aufbau neuer ambulanter Angebote, 5 Jahre) bzw. bis 150.000 € (Ausbau bestehender Angebote, 3 Jahre), je bis 90 % der Kosten, 10 % Eigenmittel; Investitionsförderung (Kauf/Bau/Umbau/Ausstattung von Immobilien, Fahrzeuge) bis 300.000 € (max. 50 % der Kosten) oder bis 250.000 € (max. 40 %), 20 % Eigenmittel, Zweckbindung 25 Jahre (Immobilien) bzw. 5 Jahre (Ausstattung). Struktur-Hürde: Antragsberechtigt sind nur juristische Personen (bzw. rechtlich gleichgestellte, z.B. nicht eingetragene Vereine), die gemeinnützig sind, Sitz in Deutschland haben UND neben dem geschäftsführenden Organ über ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan verfügen — kleine Vereine ohne separates Aufsichtsgremium (nur Vorstand) müssen das vorab prüfen. Einzelpersonen werden nicht gefördert.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen
Wie viel
bis 300.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Laufzeit je nach Instrument: Mikroförderung bis 1 Jahr; Projektförderung bis 5 Jahre; Anschubförderung bis 5 Jahre (Aufbau) bzw. 3 Jahre (Ausbau); Investitionsförderung Zweckbindung 25 Jahre (Immobilien) bzw. 5 Jahre (Ausstattung/Inventar).
Ganzen Text zeigenAnträge nur innerhalb von drei jährlichen sechswöchigen Antragsfenstern über das digitale Antragssystem DIAS, z.B. 01.09.–15.10.2026 (Entscheidung 26.02.2027), 01.01.–15.02.2027 (Entscheidung 30.06.2027), 01.05.–15.06.2027 (Entscheidung 29.10.2027). Beratungs-/Prüfphase nach Antragsende dauert rund viereinhalb Monate.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Beratung über den zuständigen Fach-/Dachverband oder direkt bei der Aktion Mensch, Telefon 0228 2092-5555.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Satzung/Gesellschaftsvertrag
  • Registerauszug
  • Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit)
  • Stellungnahme Fachbehörde (bei Projekt-/Investitionsförderung; entfällt bei Projekten unter 15.000 € Gesamtkosten)
  • Kooperationsvereinbarung bei Aufbau lokaler Netzwerke
  • Bestätigung Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 (Investitionsförderung)
  • Vom Architekten erstellte Kostenaufstellung nach DIN 276 (Investitionsförderung)
  • Jährlicher Sachbericht (Investitions- und Anschubförderung)
Träger
Aktion Mensch e.V.

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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