Aktion Mensch — Projekt-, Anschub-, Investitions- und Mikroförderung
Aktion Mensch e.V. · Bund
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuschüsse der Aktion Mensch e.V. für Vorhaben freier gemeinnütziger Organisationen, die Teilhabe/Inklusion für Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Kinder/Jugendliche/junge Erwachsene bis 27 Jahre vor Ort ermöglichen.
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Vier Förderinstrumente mit stark unterschiedlicher Bandbreite (laut themenspezifischen Förderprogramm-Unterlagen, siehe unsicherheits_flags): Mikroförderung bis 5.000 € (max. 100 % der Kosten, kein Eigenmittel nötig, Gesamtkosten max. 15.000 €, Laufzeit bis 1 Jahr); Projektförderung bis 300.000 € (bis 90 % der Personal-/Honorar-/Sach-/Investitionskosten) zzgl. bis 50.000 € für Barrierefreiheit (bis 90 %), 10 % Eigenmittel, Laufzeit bis 5 Jahre; Anschubförderung bis 300.000 € (Aufbau neuer ambulanter Angebote, 5 Jahre) bzw. bis 150.000 € (Ausbau bestehender Angebote, 3 Jahre), je bis 90 % der Kosten, 10 % Eigenmittel; Investitionsförderung (Kauf/Bau/Umbau/Ausstattung von Immobilien, Fahrzeuge) bis 300.000 € (max. 50 % der Kosten) oder bis 250.000 € (max. 40 %), 20 % Eigenmittel, Zweckbindung 25 Jahre (Immobilien) bzw. 5 Jahre (Ausstattung). Struktur-Hürde: Antragsberechtigt sind nur juristische Personen (bzw. rechtlich gleichgestellte, z.B. nicht eingetragene Vereine), die gemeinnützig sind, Sitz in Deutschland haben UND neben dem geschäftsführenden Organ über ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan verfügen — kleine Vereine ohne separates Aufsichtsgremium (nur Vorstand) müssen das vorab prüfen. Einzelpersonen werden nicht gefördert. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen
- Wie viel
- bis 300.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Laufzeit je nach Instrument: Mikroförderung bis 1 Jahr; Projektförderung bis 5 Jahre; Anschubförderung bis 5 Jahre (Aufbau) bzw. 3 Jahre (Ausbau); Investitionsförderung Zweckbindung 25 Jahre (Immobilien) bzw. 5 Jahre (Ausstattung/Inventar).
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Anträge nur innerhalb von drei jährlichen sechswöchigen Antragsfenstern über das digitale Antragssystem DIAS, z.B. 01.09.–15.10.2026 (Entscheidung 26.02.2027), 01.01.–15.02.2027 (Entscheidung 30.06.2027), 01.05.–15.06.2027 (Entscheidung 29.10.2027). Beratungs-/Prüfphase nach Antragsende dauert rund viereinhalb Monate. - So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- Beratung über den zuständigen Fach-/Dachverband oder direkt bei der Aktion Mensch, Telefon 0228 2092-5555.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Satzung/Gesellschaftsvertrag
- Registerauszug
- Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit)
- Stellungnahme Fachbehörde (bei Projekt-/Investitionsförderung; entfällt bei Projekten unter 15.000 € Gesamtkosten)
- Kooperationsvereinbarung bei Aufbau lokaler Netzwerke
- Bestätigung Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 (Investitionsförderung)
- Vom Architekten erstellte Kostenaufstellung nach DIN 276 (Investitionsförderung)
- Jährlicher Sachbericht (Investitions- und Anschubförderung)
- Träger
- Aktion Mensch e.V.
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.