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Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Kulturstiftung des Bundes · Bund

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Fördert zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte deutschlandweit, mit Förderfokus auf Projekten mit internationaler Ausrichtung; unterstützt Kultureinrichtungen dabei, thematisch und ästhetisch zu experimentieren und neue Publikumsgruppen zu erschließen.
Ganzen Text zeigenEINGESCHRÄNKT: Mindest-Antragssumme 50.000 Euro, davon müssen bei Antragstellung mind. 20% Eigen-/Drittmittel bereits gesichert sein — das Programm richtet sich faktisch an etablierte Kultureinrichtungen mit institutioneller Erfahrung/Trackrecord und überregionaler bzw. internationaler Ausrichtung, nicht an Erstantrag stellende kleine/lokale Vereine. Einzelkünstler:innen sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.
Wer kann beantragen
gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine
Zeitraum
Antragsoffen laufend mit zwei jährlichen Einreichfristen (31.
Ganzen Text zeigenJanuar und 31. Juli, jeweils 12 Uhr mittags). Jurysitzungen i.d.R. Anfang Mai (Januar-Frist) bzw. Anfang November (Juli-Frist). Nächste Frist laut Stand 17.07.2026: 31.07.2026.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis über mind. 20% gesicherte Eigen- und/oder Drittmittel bei Antragstellung
Träger
Kulturstiftung des Bundes

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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