Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Kulturstiftung des Bundes · Bund
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Was gefördert wird
- Wofür
- Fördert zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte deutschlandweit, mit Förderfokus auf Projekten mit internationaler Ausrichtung; unterstützt Kultureinrichtungen dabei, thematisch und ästhetisch zu experimentieren und neue Publikumsgruppen zu erschließen.
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EINGESCHRÄNKT: Mindest-Antragssumme 50.000 Euro, davon müssen bei Antragstellung mind. 20% Eigen-/Drittmittel bereits gesichert sein — das Programm richtet sich faktisch an etablierte Kultureinrichtungen mit institutioneller Erfahrung/Trackrecord und überregionaler bzw. internationaler Ausrichtung, nicht an Erstantrag stellende kleine/lokale Vereine. Einzelkünstler:innen sind explizit von der Förderung ausgeschlossen. - Wer kann beantragen
- gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine
- Zeitraum
- Antragsoffen laufend mit zwei jährlichen Einreichfristen (31.
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Januar und 31. Juli, jeweils 12 Uhr mittags). Jurysitzungen i.d.R. Anfang Mai (Januar-Frist) bzw. Anfang November (Juli-Frist). Nächste Frist laut Stand 17.07.2026: 31.07.2026. - So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis über mind. 20% gesicherte Eigen- und/oder Drittmittel bei Antragstellung
- Träger
- Kulturstiftung des Bundes
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.