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Amateurmusikfonds (AMF)

Bundesmusikverband Chor & Orchester · Bund

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag online über das Förderportal

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Der Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) fördert innovative Projekte von Amateurmusik-Ensembles, -Verbänden und Bands: Nachwuchsgewinnung, Ensemble-Neugründungen, Ensemble-/Verbandsentwicklung, Coachings & Zukunftswerkstätten sowie genreübergreifende Kooperationen — mindestens einer dieser Schwerpunkte ist Pflicht.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts (ohne Gebietskörperschaften), eingetragene Vereine sowie Bands mit Rechtsform. NICHT antragsberechtigt: nicht eingetragene Vereine, GbRs, sowie Organisationen, die bereits eine AMF3-Förderung erhalten haben. Aktuell läuft Runde 4 (AMF4): Antragsfrist 30.06.–30.09.2026, Projektlaufzeit 01.01.–31.12.2027, 5% Eigenanteil erforderlich.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Dachverbände
Wie viel
bis 40.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Mehrjähriger, rollierender Fonds — aktuell 4.
Ganzen Text zeigenRunde (AMF4): Antragsfrist 30.06. bis 30.09.2026 (23:59 Uhr), Projektlaufzeit 01.01. bis 31.12.2027 (Projekte dürfen vorher nicht beginnen). Vorgängerrunde AMF3 hatte Antragsfrist 02.02.2026 (verstrichen, Programmstart AMF3 war 17.11.2025); AMF1–AMF3 liefen seit 2022. Nach AMF4 sind laut Format des Fonds weitere Folgerunden zu erwarten, aber nicht offiziell terminiert.
So stellt ihr den Antrag
Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Hotline 030 / 60 98 07 81–35 (Mo–Fr 9:00–14:30 Uhr), E-Mail amf@bundesmusikverband.de, BMCO Karl-Marx-Straße 145, 12043 Berlin.
Träger
Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO), gefördert durch die/den Beauftragte(n) der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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