Bienenzucht-Förderung Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern · Land Mecklenburg-Vorpommern
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesförderung zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung in Mecklenburg-Vorpommern.
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Antragsberechtigt sind Imkerinnen, Imker und Imkervereine mit beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrierten Bienenvölkern; gefördert wird u.a. die Beschaffung technischer Hilfsmittel und Ausrüstung. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform
- Wie viel
- 300 € bis 8.000 €
- Förderquote
- bis zu 60 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Jährliche Zuwendung je Imkerin/Imker/Imkerverein.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Registrierung der Bienenvölker gemäß § 1a Bienenseuchenverordnung
- Träger
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.