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BINGO! Natur- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern

Lotto MV · Land Mecklenburg-Vorpommern

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Was gefördert wird

Wofür
Förderung aus dem Zweckertrag der Lotterie BINGO! für Projekte im Natur- und Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern.
Ganzen Text zeigenAntragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Sitz im Land.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine
Förderart
Zuschuss
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Projektbeschreibung
Träger
Lotto MV (Zweckertrag BINGO! – Die Umweltlotterie)

Weitere Programme für Natur, Umwelt & Tiere

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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