BINGO! Natur- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern
Lotto MV · Land Mecklenburg-Vorpommern
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung aus dem Zweckertrag der Lotterie BINGO! für Projekte im Natur- und Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern.
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Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Sitz im Land. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuschuss
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Projektbeschreibung
- Träger
- Lotto MV (Zweckertrag BINGO! – Die Umweltlotterie)
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BMUV Verbändeförderung Natur- und Umweltschutz
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und Naturschutz · Bund
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.