CLLD/EFRE — Investitionen in Sportstätten mit überwiegend nicht schulischer Nutzung (Sachsen-Anhalt)
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen der Lokalen Entwicklungsstrategien (RL CLLD EFRE 2021–2027) für Modernisierung, Erweiterung, Umbau und Neubau von Sportstätten sowie Erstausstattung: bis zu 80 Prozent, Mindestförderbetrag 150.000 Euro.
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Freibäder sind ausgeschlossen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Kommunen
- Wie viel
- ab 150.000 €
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- laufende Antragstellung über die Lokale Aktionsgruppe und die Investitionsbank.
- So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Votum der Lokalen Aktionsgruppe
- Bau- und Kostenplanung
- Finanzierungsplan
- Träger
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.