Deutsch-Französischer Bürgerfonds
Deutsch-Französisches Jugendwerk · Bund
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Was gefördert wird
- Wofür
- Förderung deutsch-französischer zivilgesellschaftlicher Projekte, die Verständigung und Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich fördern – Zweckbindung: das Projekt muss einen klaren deutsch-französischen Begegnungs-/Austauschcharakter haben (getragen vom Deutsch-Französischen Jugendwerk DFJW/OFAJ im Auftrag beider Regierungen).
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Vier Förderkategorien (bis 5.000 €, bis 10.000 €, bis 50.000 €, mehr als 50.000 €) mit Übernahme von bis zu 80 % der Projektkosten (z. B. Fahrt und Aufenthalt, Organisation, Material, Honorare). Antragsberechtigt sind u. a. gemeinnützige Vereine, Städtepartnerschaften, Gebietskörperschaften, wissenschaftliche Institute, Bildungseinrichtungen, Sozialunternehmen (gGmbH), Stiftungen sowie Bürgerinitiativen/informelle Gruppen (letztere nur in Kategorie 1–2, mind. 3 Personen). - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Initiativen ohne Rechtsform, Stiftungen
- Förderquote
- bis zu 80 % der Kosten
- Zeitraum
- Fortlaufende (rollierende) Förderung ohne feste Stichtage; Anträge sind mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn online einzureichen.
- So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Antragsstelle
- Antrag online über die Bürgerfonds-Plattform (Account per E-Mail-Adresse anlegen), buergerfonds.eu/foerderantrag.
- Träger
- Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW/OFAJ) im Auftrag der deutschen und französischen Regierung
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.