DSEE Allgemeine Projektförderung
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt · Bund
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zentrale Kern-Förderrichtlinie der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) zur Projektförderung gemeinnütziger Organisationen.
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Fördert Projekte zur Stärkung, Professionalisierung und Weiterentwicklung des freiwilligen Engagements bundesweit. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Stiftungen, Initiativen ohne Rechtsform
- Förderquote
- bis zu 90 % der Kosten
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Richtlinie in Kraft 01.01.2026, befristet bis 31.12.2029; Antragsfenster jährlich ca. 02.03.–01.11.
- So stellt ihr den Antrag
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- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Finanzierungsplan
- Träger
- Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.