Ehrenamt digitalisiert!
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation · Land Hessen
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Was gefördert wird
- Wofür
- Digitalisierungsförderprogramm des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation für gemeinnützige Vereine, Verbände und Organisationen.
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Fördert Digitalisierungsprojekte im Ehrenamt in jährlichen Förderrunden. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Stiftungen, Initiativen ohne Rechtsform
- Wie viel
- 5.000 € bis 15.000 €
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Richtlinie Stand 04.07.2022; jährliche Förderrunden mit eigener Bewerbungsfrist im Frühjahr (z.B. 2025: 23.04.–08.05.).
- So stellt ihr den Antrag
- Online über das Förderportal · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Träger
- Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.