Fördergelder der Jungen Nordkirche für kirchliche Jugendarbeit
Junge Nordkirche · Land Schleswig-Holstein
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Was gefördert wird
- Wofür
- Die Junge Nordkirche vergibt Fördergelder für Projekte, Freizeiten und Qualifizierung in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit im Gebiet der Nordkirche (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern).
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Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden und kirchliche Jugendgruppen. - Wer kann beantragen
- kirchengemeinde, Initiativen ohne Rechtsform
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Träger
- Junge Nordkirche (Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.