Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration · Land Hamburg
Geschlossen laut Träger seit 30.10.2026.
„Die Antragsphase für die Förderperiode 2027 ist beendet.“
Quelle: hamburg.de ↗ · abgerufen 30.10.2026
Was gefördert wird
- Wofür
- Zuschuss für niedrigschwellige, sozialraumorientierte Förderung von lokalem freiwilligem Engagement, vergeben durch die Hamburger Bezirksämter aus von der Sozialbehörde bereitgestellten Haushaltsmitteln der Jahre 2025/2026.
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Gefördert werden u.a. Vernetzung/Austausch lokaler Akteure, digitale Kompetenzen, das Engagement bestimmter Zielgruppen (junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationsgeschichte), die Integration von Geflüchteten sowie Begegnungsprojekte zwischen Bevölkerungsgruppen. Zuwendungsempfangende können juristische und natürliche Personen mit Tätigkeitsschwerpunkt im jeweiligen Bezirk sein. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Initiativen ohne Rechtsform
- Wie viel
- bis 5.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Förderrichtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und endet zunächst am 31.12.2026 (in Kraft seit 27.12.2024; Verlängerung bei Bereitstellung von Haushaltsmitteln beabsichtigt).
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Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026, nach Haushaltsjahren getrennt bereitgestellt und von den Bezirksämtern nach eigenem Ermessen vergeben; laufende Antragstellung vor Beginn der jeweiligen Maßnahme, kein fester Stichtag im Dokument genannt. - Antragsstelle
- Antragsunterlagen vor Beginn der Maßnahme vollständig einzureichen beim zuständigen Fachamt (Zuwendungsabteilung oder Fachabteilung) des jeweiligen Bezirksamtes; Ansprechpersonen je Bezirksamt siehe Dokument 'Bezirkliche Koordination des freiwilligen Engagements'.
- Diese Nachweise braucht ihr
- Beschreibung der Maßnahme mit Vorschlägen zur Messung der Zweckerreichung
- Angabe weiterer beantragter/bewilligter Fördermittel (Nachrangigkeit zu anderen Bundes-/Landesprogrammen)
- (Unter-)Mietverträge bei Ansatz von Raummieten
- Träger
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) in Verbindung mit den Hamburger Bezirksämtern
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.