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Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration · Land Hamburg

Geschlossen laut Träger seit 30.10.2026.
„Die Antragsphase für die Förderperiode 2027 ist beendet.“
Quelle: hamburg.de ↗ · abgerufen 30.10.2026

Was gefördert wird

Wofür
Zuschuss für niedrigschwellige, sozialraumorientierte Förderung von lokalem freiwilligem Engagement, vergeben durch die Hamburger Bezirksämter aus von der Sozialbehörde bereitgestellten Haushaltsmitteln der Jahre 2025/2026.
Ganzen Text zeigenGefördert werden u.a. Vernetzung/Austausch lokaler Akteure, digitale Kompetenzen, das Engagement bestimmter Zielgruppen (junge Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationsgeschichte), die Integration von Geflüchteten sowie Begegnungsprojekte zwischen Bevölkerungsgruppen. Zuwendungsempfangende können juristische und natürliche Personen mit Tätigkeitsschwerpunkt im jeweiligen Bezirk sein.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Initiativen ohne Rechtsform
Wie viel
bis 5.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Förderrichtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und endet zunächst am 31.12.2026 (in Kraft seit 27.12.2024; Verlängerung bei Bereitstellung von Haushaltsmitteln beabsichtigt).
Ganzen Text zeigenMittel für die Haushaltsjahre 2025/2026, nach Haushaltsjahren getrennt bereitgestellt und von den Bezirksämtern nach eigenem Ermessen vergeben; laufende Antragstellung vor Beginn der jeweiligen Maßnahme, kein fester Stichtag im Dokument genannt.
Antragsstelle
Antragsunterlagen vor Beginn der Maßnahme vollständig einzureichen beim zuständigen Fachamt (Zuwendungsabteilung oder Fachabteilung) des jeweiligen Bezirksamtes; Ansprechpersonen je Bezirksamt siehe Dokument 'Bezirkliche Koordination des freiwilligen Engagements'.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Beschreibung der Maßnahme mit Vorschlägen zur Messung der Zweckerreichung
  • Angabe weiterer beantragter/bewilligter Fördermittel (Nachrangigkeit zu anderen Bundes-/Landesprogrammen)
  • (Unter-)Mietverträge bei Ansatz von Raummieten
Träger
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) in Verbindung mit den Hamburger Bezirksämtern

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 10/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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