Förderrichtlinie für die Amateurmusik in Baden-Württemberg
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, weitergeleitet über den Landesmusikverband Baden-Württemberg · Land Baden-Württemberg
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Was gefördert wird
- Wofür
- Das Land Baden-Württemberg fördert über den Landesmusikverband die Amateurmusik: Probenpauschale für aktive Musikensembles (500–2.000 € je nach Ensemblezahl), Zuschuss zu GEMA-Kosten (bis 75 %), Zuschuss zu Bildungsmaßnahmen und Musikwettbewerben (bis 75 %) sowie eine Verwaltungskostenpauschale für die Mitgliedsverbände.
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Die Mittel werden über den Landesmusikverband an die angeschlossenen Vereine weitergeleitet. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband
- Wie viel
- 500 € bis 2.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Gültig ab 2024, laufende Jahresförderung.
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Mitgliedsverbände beantragen jährlich bis 31.01. beim Landesmusikverband; dieser beantragt bis 28.02. beim Ministerium. Probenpauschale gestaffelt: 1 Ensemble 500 €, 2 Ensembles 800 €, 3 Ensembles 1.100 €, 4 Ensembles 1.400 €, 5 Ensembles 1.700 €, mehr als 5 Ensembles 2.000 €. - So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Meldung der aktiven Ensembles
- Nachweis GEMA-Kosten
- Programm/Lerninhalte bei Bildungsmaßnahmen
- Träger
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, weitergeleitet über den Landesmusikverband Baden-Württemberg
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.