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Förderrichtlinie für die Amateurtheater in Baden-Württemberg

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, weitergeleitet über den Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg · Land Baden-Württemberg

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Was gefördert wird

Wofür
Das Land Baden-Württemberg fördert über den Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg Bildungsmaßnahmen der Mitgliedsbühnen, Bau- und Investitionsvorhaben (Sicherheit, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit), laufende Programmarbeit fester Spielstätten sowie einzelne Projekte wie Theatertage, Festivals, internationale Kontakte und kulturelle Bildung.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband
Wie viel
675 € bis 50.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Gültig ab 2024, laufende Jahresförderung.
Ganzen Text zeigenBau-/Investitionsvorhaben: mind. 2.500 €, max. 50.000 €/Jahr, insgesamt max. 150.000 €, Förderquote bis 1/3 der Kosten (bei über 5.000 € kommunale Kofinanzierung von mind. 1/3 nötig). Laufende Programmarbeit: 5.000–15.000 €, bis 25 %. Bildungsmaßnahmen: bis 675 € (einmalig)/2.025 € (Reihen), 75–100 %. Projekte Theatertage/Festivals: 1.000–30.000 €, bis 40 %. Kulturelle Bildung/gesellschaftliche Relevanz: 2.500–10.000 €, 60–75 %.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis Gemeinnützigkeit
  • je nach Programmlinie: Wirtschaftsprüfung, Qualifikationsnachweis Referent:in, Kofinanzierungsnachweis der Kommune
Träger
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, weitergeleitet über den Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg

Weitere Programme für Kultur & Musik

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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