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Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration · Land Hamburg

Antragsstand beim Träger ansehen ↗
Antrag per Post

Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Zuschuss der Hamburger Sozialbehörde für hamburgweite (überbezirkliche) Projekte, Aktivitäten und Maßnahmen, die konkretes, gemeinwohlorientiertes freiwilliges Engagement unterstützen, würdigen und weiterentwickeln, insbesondere Vernetzung und Austausch.
Ganzen Text zeigenFür den mit Veröffentlichung 2026 startenden Förderzyklus liegen die Schwerpunkte bei Engagement von und für Seniorinnen/Senioren sowie bei digitalen Kompetenzen im Engagementfeld. Zuwendungsempfangende können juristische und natürliche Personen mit (Wohn-)Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg sein.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, gemeinnützige Organisationen, Initiativen ohne Rechtsform
Wie viel
5.000 € bis 25.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Förderrichtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und endet zunächst am 31.12.2027 (Verlängerung bei Bereitstellung von Haushaltsmitteln beabsichtigt, PDF-Stand 30.06.2026).
Ganzen Text zeigenJährliche Antragsrunde für das jeweils kommende Haushaltsjahr; aktuell: Anträge für Haushaltsjahr 2027 spätestens bis 31.08.2026, bei danach noch verfügbaren Haushaltsmitteln erneute Öffnung des Antragsverfahrens bis spätestens 28.02.2027. Bereits seit 2021 geförderte Projekte können max. eine weitere Förderung erhalten (insgesamt max. zweimal).
So stellt ihr den Antrag
Per Post · Zum Antrag beim Träger ↗
Antragsstelle
Antrag vollständig, postalisch und unterschrieben einzureichen bei: Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration, Amt für Integration – Projekt- und Zuwendungssteuerung (I 2), Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg.
Diese Nachweise braucht ihr
  • Beschreibung der Maßnahme mit Vorschlägen zur Messung der Zweckerreichung
  • Angabe weiterer beantragter/bewilligter Fördermittel (Nachrangigkeit zu anderen Bundes-/Landesprogrammen)
  • (Unter-)Mietverträge bei Ansatz von Raummieten
Träger
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde), Amt für Integration – Projekt- und Zuwendungssteuerung

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein

Weitere Programme für Ehrenamt allgemein →

Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 08/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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