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Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen (FRL IM)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, im Vollzug Sächsische Aufbaubank · Land Sachsen

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Was gefördert wird

Wofür
Die sächsische Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen unterstützt Vereine, freie Träger und anerkannte Religionsgemeinschaften bei Vorhaben zu Integration, Partizipation und gesellschaftlichem Zusammenhalt.
Ganzen Text zeigenZielgruppe sind sowohl Menschen mit Migrationshintergrund als auch die Aufnahmegesellschaft, die den Prozess gemeinsam gestalten sollen.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband, kirchengemeinde
Förderart
Zuwendung
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Projektkonzept Integration/Partizipation
Träger
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, im Vollzug Sächsische Aufbaubank (SAB)

Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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