Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen (FRL IM)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, im Vollzug Sächsische Aufbaubank · Land Sachsen
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Die sächsische Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen unterstützt Vereine, freie Träger und anerkannte Religionsgemeinschaften bei Vorhaben zu Integration, Partizipation und gesellschaftlichem Zusammenhalt.
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Zielgruppe sind sowohl Menschen mit Migrationshintergrund als auch die Aufnahmegesellschaft, die den Prozess gemeinsam gestalten sollen. - Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband, kirchengemeinde
- Förderart
- Zuwendung
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Projektkonzept Integration/Partizipation
- Träger
- Sächsisches Staatsministerium für Soziales, im Vollzug Sächsische Aufbaubank (SAB)
Weitere Programme für Soziales & Nachbarschaft
Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.