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Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz

Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. · Land Rheinland-Pfalz

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Passt das zu eurem Vorhaben? →

Was gefördert wird

Wofür
Der Chorverband Rheinland-Pfalz fördert seine Mitgliedschöre bei Aus- und Weiterbildung, Konzerten, Chorwettbewerben, Kinder- und Jugendchorarbeit, Instrumentenanschaffung und Chor-Neugründungen mit Landes- und Verbandsmitteln.
Wer kann beantragen
eingetragene Vereine, verband
Wie viel
150 € bis 5.000 €
Förderart
Zuschuss
Zeitraum
Gültig für Maßnahmen ab 1. Januar 2024, laufende Förderung.
Ganzen Text zeigenMaximale Zuschusshöhe über alle Förderbereiche pro Kalenderjahr: 5.000 €. Beispiele: Konzerte 20 % (max. 2.500 €), Aus-/Weiterbildung 50 % (max. 600 €), Neugründungszuschuss 500 €, Instrumentenanschaffung 50 % (max. 300 €/Jahr).
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • aktuelle Bestandsmeldung
  • Abrechnung spätestens 8 Wochen nach Projektende
Träger
Chorverband Rheinland-Pfalz e.V.

Weitere Programme für Kultur & Musik

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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