Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz
Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. · Land Rheinland-Pfalz
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Der Chorverband Rheinland-Pfalz fördert seine Mitgliedschöre bei Aus- und Weiterbildung, Konzerten, Chorwettbewerben, Kinder- und Jugendchorarbeit, Instrumentenanschaffung und Chor-Neugründungen mit Landes- und Verbandsmitteln.
- Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, verband
- Wie viel
- 150 € bis 5.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Gültig für Maßnahmen ab 1. Januar 2024, laufende Förderung.
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Maximale Zuschusshöhe über alle Förderbereiche pro Kalenderjahr: 5.000 €. Beispiele: Konzerte 20 % (max. 2.500 €), Aus-/Weiterbildung 50 % (max. 600 €), Neugründungszuschuss 500 €, Instrumentenanschaffung 50 % (max. 300 €/Jahr). - So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- aktuelle Bestandsmeldung
- Abrechnung spätestens 8 Wochen nach Projektende
- Träger
- Chorverband Rheinland-Pfalz e.V.
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.