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Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Rheinland-Pfalz (VV-JuFöG)

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz · Land Rheinland-Pfalz

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Was gefördert wird

Wofür
Landesförderung für Jugendverbände, Jugendringe und Träger der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zum Jugendförderungsgesetz.
Ganzen Text zeigenGefördert werden Personalkosten in Jugendzentren und Jugendverbänden sowie außerschulische Jugendbildung und Jugendsozialarbeit.
Wer kann beantragen
verband, eingetragene Vereine
Förderart
Zuwendung
Zeitraum
Laufende Landesförderung auf Basis der Verwaltungsvorschrift zum Jugendförderungsgesetz (VV-JuFöG) vom 05.07.2019.
So stellt ihr den Antrag
Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
Diese Nachweise braucht ihr
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Verwendungsnachweis
Träger
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV)

Weitere Programme für Kinder, Jugend & Bildung

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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.

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