Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Rheinland-Pfalz (VV-JuFöG)
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz · Land Rheinland-Pfalz
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Was gefördert wird
- Wofür
- Landesförderung für Jugendverbände, Jugendringe und Träger der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zum Jugendförderungsgesetz.
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Gefördert werden Personalkosten in Jugendzentren und Jugendverbänden sowie außerschulische Jugendbildung und Jugendsozialarbeit. - Wer kann beantragen
- verband, eingetragene Vereine
- Förderart
- Zuwendung
- Zeitraum
- Laufende Landesförderung auf Basis der Verwaltungsvorschrift zum Jugendförderungsgesetz (VV-JuFöG) vom 05.07.2019.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Verwendungsnachweis
- Träger
- Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.