Förderung von Einzelmaßnahmen und Projekten der Jugendarbeit Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz / Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung · Land Rheinland-Pfalz
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Was gefördert wird
- Wofür
- Zuschüsse für einzelne Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz, etwa Jugendfreizeiten, Schulungen und besondere Aktivitäten ehrenamtlicher Jugendleiter:innen, unabhängig von einer institutionellen Grundförderung.
- Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine, Initiativen ohne Rechtsform, verband
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Laufende Landesförderung im Rahmen des Jugendförderungsgesetzes Rheinland-Pfalz.
- So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Träger
- Land Rheinland-Pfalz / Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.