Förderung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen Laienmusik – Brandenburg
Landesmusikrat Brandenburg e.V., Zuwendung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg · Land Brandenburg
Passt das zu eurem Vorhaben? →
Was gefördert wird
- Wofür
- Das Land Brandenburg bezuschusst seit 2017 über den Landesmusikrat Brandenburg die Honorare für Chor-/Orchesterleitung von Amateur-Chören und -Orchestern zur Sicherung qualifizierter musikalischer Anleitung.
- Wer kann beantragen
- eingetragene Vereine
- Wie viel
- bis 400 €
- Förderquote
- bis zu 50 % der Kosten
- Förderart
- Zuschuss
- Zeitraum
- Jährliche Förderung, Gesamtvolumen ca. 60.000 € Landesmittel.
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Zuschuss 50 % des Honorars, max. 400 €/Jahr je Chor-/Orchesterleitung. Antragsfrist für 2026 war der 31.03.2026. - So stellt ihr den Antrag
- Beim Träger · Zum Antrag beim Träger ↗
- Diese Nachweise braucht ihr
- Nachweis Mitgliederzahl (mind. 9–12 Musizierende)
- Nachweis aktiver Teilnahme am öffentlichen Musikleben
- Träger
- Landesmusikrat Brandenburg e.V., Zuwendung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Brandenburg
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Alle Angaben stammen aus dem Originaltext des Trägers, Stand 09/2026. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Trägers. Diese Seite ist keine Förderzusage und keine Garantie — ob gefördert wird, entscheidet allein der Fördergeber.